Fahrtkosten absetzen, auch wenn ich mit Auto von Eltern fahre?
kann ich die Kosten steuerlich absetzen, die mit dem Auto meiner Eltern erfolgt, wenn ich z.B. zu einem Vorstellungstermin fahre?
Oder würde dann das Finanzamt logischerweise anmerken, dass ich gar kein auf mich zugelassenes Fahrzeug habe?
2 Antworten
Dank rot-grün kann man pauschal 30cent/km ansetzen, sogar wenn man läuft. :) Jedoch ist die Frage ob es sich lohnt für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch die Kosten anzusetzen ist eine andere Frage.
Bei 30km Fahrt wären es 18€ -> Du würdest dem Steuersatz von für Besserverdienende (42%) somit 7,56€ an Steuern sparen. Beim Einstiegssteuersatz nur etwas mehr als 2€...
Aber gut. Es geht. ;)
Es geht bei der Geltendmachung von Auslagen nicht darum, ob das nun das eigene Fahrzeug, das der Eltern oder ein Mietwagen ist. Man muss wie bei einer Dienstreiseabrechnung die entsprechenden Sätze berücksichtigen.
Das bedeutet
Kosten für Zug (2. Klasse) und Flug (Economy) werden nach voriger Abstimmung erstattet.
Parkgebühren werden erstattet.
Hotelkosten werden nach voriger Abstimmung erstattet, wenn der Bewerber beispielsweise aus dem Ausland anreist.
Mit einem Pkw gefahrene Strecken werden i.d.R. mit 0,30 ct/km erstattet. Tatsächliche Kosten für den Pkw werden hier aus Aufwandsgründen nicht verwendet.
Tagessätze kommen ggf. zur Anwendung, wenn das Meeting länger dauert, d.h. in einem Assessment-Center ganztägig durchgeführt wird.
Erfolgt eine Erstattung durch das Unternehmen, bei dem man sich bewirbt, so können die Kosten natürlich steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden.
Erfolgt keine oder nur eine reduzierte Erstattung durch das Unternehmen, bei dem man sich bewirbt, so kann man den Fehlbetrag lt. obiger Aufstellung steuerlich absetzen. Dabei wird natürlich ein Kfz-Kennzeichen anzugeben sein, aber dies dient nur zum Ausschluß von Doppelabrechnungen.