Gerichtliches Mahnverfahren gegen Flexstrom?
Guten Abend zusammen,
ich wollte fragen ob ich das gerichtliche Mahnverfahren gegen Flexstrom einleiten kann und zwar bekommen ich knappe 800 Euro aus einer Jahresabrechnung zurück. Die Jahresabrechnung wurde am 5.10.12 erstellt allerdings auch erst durch meine Aufforderung. Vor zwei Wochen hat meine Freundin mal auf der Günstigen Hotline von Flexstrom angerufen und nach gefragt wo das Geld den bleibt die Antwort war das es in Bearbeitung ist! So nun habe ich aber ehrlich gesagt kein bock so lange zu warten bis Flexstrom meint mir jetzt mein Geld wieder zu geben.
Auf der Jahresabrechnung steht auch das sie mir die Gutschrift innerhalb von 4-6 Wochen bezahlen da die 6 Wochen jetzt aber schon seit knapp einem Monat vorbei sind wollte ich fragen ob ich jetzt das gerichtliche Mahnverfahren einleiten kann ohne weitere Ankündigungen von mir da sie ja offiziell in Verzug sind oder nicht?
Ich hoffe ihr habt mir gute Tips Gruß Michael
4 Antworten
Hast Du alles nur telefonisch erledigt? Wie willst Du denn da den Verzug nachweisen? Dann zahlen sie Dir nach Erhalt des MB den Betrag und behaupten, noch nie gemahnt worden zu sein. Du hast dann die Verfahrenskosten und ärgest Dich noch mehr. Also unbedingt schriftlich mahnen, per Einschreiben/Rückschein versenden und angemessene Zahlungsfrist (7 Tage) setzen! Erst dann MB beantragen.
Erstens ist 4 bis 6 Wochen keine exakt bestimmte Frist und zweitens sollte man die Klagenotwendigkeit zusätzlich zum Verzug nachweisen können. Das geht nur mit schriftlichen Unterlagen in Form einer Mahnung, am besten gleich mit Klageandrohung.
sofern Ihre Forderung per Abrechnung unbestritten ist: stellen Sie doch einfach mal einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Flexstrom AG; hierfür benötigen Sie als Gläubiger nichteinmal einen rechtskräftigen Titel.
Die allgemein ersichtliche Flexstrom-Art besteht ja darin, Rückzahlungen erheblich nach hinten zu schieben. Warum? I.d.R. Mangels ausreichender Liquidität. Wenn dieser Zustand ein Dauerzustand ist; sollte man sich einmal Gedanken über die Unternehmung und den Sinn und Zweck machen. Natürlich kann man auch einen Mahnbescheid beantragen, allerdings nützt der im Falle einer Pleite natürlich auch nichts.
Da kann man gleich Nägel mit Köpfen machen.
Letzte Mahnung unter Fristsetzung (mit genauem Datum, z.B. 15.12.12) versenden, und danach, kannst du das Mahnverfahren einleiten.
Bitte poste deine Beschwerde auf der offiziellen Facebook-Seite der Flexstrom AG.
Dort gehen jeden Tag zig neue Beschwerden ein. Wenn dort genug Beschwerden zusammen kommen, wird die Presse noch aufmerksamer auf diese Firma.
Also bitte an euch ALLE: Geht auf die Facebook-Seite der FlexStrom AG und beschwert euch fleißig!!!!!!!
Sie haben doch selber in die Jahresabrechnung geschrieben das sie den Betrag innerhalb von 4-6 Wochen auf das von ihnen bekannte Konto überweisen werden. Ich habe nichts Schriftlich gemacht bis jetzt. Aber so habe ich doch was in der Hand oder nicht? Sie haben ja selber eine Zeit vorgegeben und biss jetzt nicht eingehalten!