Antwort
sofern Ihre Forderung per Abrechnung unbestritten ist: stellen Sie doch einfach mal einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Flexstrom AG; hierfür benötigen Sie als Gläubiger nichteinmal einen rechtskräftigen Titel.
Die allgemein ersichtliche Flexstrom-Art besteht ja darin, Rückzahlungen erheblich nach hinten zu schieben. Warum? I.d.R. Mangels ausreichender Liquidität. Wenn dieser Zustand ein Dauerzustand ist; sollte man sich einmal Gedanken über die Unternehmung und den Sinn und Zweck machen. Natürlich kann man auch einen Mahnbescheid beantragen, allerdings nützt der im Falle einer Pleite natürlich auch nichts.
Da kann man gleich Nägel mit Köpfen machen.