Inkasso fordert 250 Euro und droht mit gerichtlichem Mahnverfahren?


21.10.2020, 17:48

Hier ergänzend die Forderungsaufstellung des Inkassobüros

2 Antworten

Ich habe mal nachgerechnet:

Bild zum Beitrag

Die Inkassokosten sind korrekt berechnet und im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen. (Wie man Inkassogebühren korrekt berechnet, habe ich in dieser Antwort mal erklärt.)

Auch die Verrechnung von Forderungen, Kosten und Zahlungen ist auf den ersten Blick soweit korrekt.

Insofern wirst du die fehlenden 250,58 + Verzugszinsen ab dem 20.10.2020 zahlen müssen, ansonsten wird die Forderung tituliert. Das kostet nochmal Geld und am Ende wird der Gerichtsvollzieher tätig.

Noch ein Tipp für die Zukunft: Wenn du irgendwo nur die Hauptforderung bezahlen willst, musst du das immer dabei schreiben. Sonst wird (wie hier) deine Zahlung zuerst mit den Nebenforderungen (Mahn- und Inkassokosten), dann mit den Zinsen und erst zum Schluss mit der Hauptforderung verrechnet. Am Besten schon in den Verwendungszweck "nur Hauptforderung" schreiben und zusätzlich nochmal ein Schreiben an den Gläubiger oder das Inkassobüro aufsetzen. (Hätte dir hier aber nichts gebracht, da auch die Nebenforderungen berechtigt sind.)

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
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Pantibas 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 19:03

Danke für die ausführliche Antwort. Einige Fragen bleiben trotzdem. Muss man zwingend eine 1,3 Gebühr als zulässig annehmen? Die Verbraucherzentrale verneint dies und bewertet die Forderung als überzogen. Sind 15 Euro Mahngebühr zulässig? Gibt es nicht eine Beschränkung von 2,50 pro Mahnung bei maximal 3 Mahnungen? Mir ist schon klar, dass der Fehler bei mir liegt, aber es geht einfach darum, ob ich die Kosten irgendwie drosseln kann. Die Verbraucherzentrale empfiehlt dem Inkassobüro zu schreiben und eine Vollmacht zu fordern sowie darauf hinzuweisen das eine 1,3 Gebühr in diesem Fall deutlich überzogen ist und man dies nicht akzeptieren soll.

Answer123  27.10.2020, 23:52
@Pantibas
Muss man zwingend eine 1,3 Gebühr als zulässig annehmen?

Nein, muss man nicht. Ich persönlich bin auch sehr ein Freund davon, die Angemessenheit der 1,3 anzuzweifeln. Aber das ist eine Frage, für die du auf eigenes Risiko den Rechtsweg beschreiten müsstest, ggf. durch alle Instanzen. Selbst wenn du rechtsschutzversichert sein solltest, habe ich Zweifel, dass die RSV den Fall bei diesen doch eher etwas fraglichen Erfolgsaussichten übernimmt.

Ein Gebührensatz von 1,3 ist zwar die obersten Grenze der gesetzlich zulässigen Gebühren, aber immer noch innerhalb dieser Grenzen. Und hier scheint das Inkassobüro ja durchaus mehr als nur ein Schreiben geschickt zu haben. Das unterschiedet den Fall insofern schon mal von anderen Fällen, die wir hier hatten.

Die Verbraucherzentrale verneint dies und bewertet die Forderung als überzogen.

Auf deinen Fall bezogen oder allgemein? Die Verbraucherschutzzentralen bezweifeln gerne grundsätzlich erst mal alle Forderungen, die ein Unternehmen gegenüber einen Verbraucher erhebt. Das ist ein Stück weit auch deren Aufgabe. Aber eine objektive Einschätzung deiner juristischen Chancen ist das nicht. Bist du bereit und in der Lage, für eine Klärung der Frage nochmal ein paar hundert bis tausend Euro für einen Anwalt auf den Tisch zu legen? Dann versuch es ruhig. Vielleicht bekommst du ja Recht.

Zum Thema "Inkassobüro anschreiben":
Du kannst selbstverständlich dem Inkassobüro schreiben, dass sie keine Ahnung haben und die von ihnen erhobenen Gebühren unzulässig sind. Aber du solltest dir bewusst sein, dass die großen Inkassobüros solche Schreiben jeden Tag bekommen. Die werden dir einen Vogel zeigen und ohne weitere Diskussion einen Mahnbescheid beantragen. Du kannst dem natürlich widersprechen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Aber dann nimm dir bitte einen Anwalt (bevor du es so weit kommen lässt!), sonst fällst du damit garantiert auf die Nase.

Die Urteile bezüglich der Höhe von Mahngebühren sind recht bunt gemischt. Bei Papiermahnungen ist im Bereich zwischen 2,50 € und 5,00 € eigentlich alles möglich. Und wenn die letzte Mahnung per Einschreiben Rückschein kommt, kann es auch durchaus etwas mehr sein. Wegen 7,50 € mehr oder weniger einen jahrelangen Rechtsstreit auszufechten wird sich alleine wohl kaum lohnen. Wenn man sich hingegen sowieso vor Gericht trifft, kann man das bei der Gelegenheit natürlich auch noch ausdiskutieren.

Eine Vollmacht oder Abtretungsurkunde des Gläubigers würde ich übrigens grundsätzlich verlangen, bevor ich an ein Inkassobüro Geld bezahle. Abgesehen von etwas mehr Rechtssicherheit und ein paar Tagen Zeit bringt dir das allerdings nichts, außer dass du das Inkassobüro etwas ärgerst ;)

tl;dr: Ich ärgere große Firmen und Inkassobüros sehr gerne mit solchen Schreiben und bin der Letzte, der eine offensichtlich unberechtigte Forderung bezahlt. Aber auf einen Rechtsstreit lasse ich es nur ankommen, wenn ich mir relativ sicher bin, dass ich ich ihn auch gewinne. Und diese Sicherheit sehe ich bei dir aktuell nicht. Vielleicht findet ein erfahrener Rechtsanwalt hinreichend Angriffspunkte, ich persönlich würde es hier jedenfalls nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Die Forderung ist berechtigt. Der Gläubiger hat seine Hauptforderung an das Inkasso abgetreten und hat diese damit beauftragt, die Forderung einzutreiben.

da wirst du nicht drum herum kommen. Hab nen Kumpel, der für knapp 10€ bei IKEA einkaufen war, diese ans Inkasso abgetreten wurde und daraus knapp 180€ wurden.