Condor buchte nicht ab, nun Inkassokosten durch TESCH Inkasso.?
Hallo,
ich hatte im November 2018 Flüge im Wert von über 1000 Euro über die Condor GmbH gebucht. Ein paar Tage später habe ich zusätzlich zu den Flügen ein Entertainmentpaket im Gesamtwert von 31,96 Euro dazu gebucht.
Für beide Buchungen erhielt die Condor GmbH von mir Lastschriftmandate.
Nun habe ich im März diesen Jahres ein Schreiben von TESCH Inkasso erhalten, nach welchem ich 94,36 Euro bezahlen soll. Grund für diese Zahlungsaufforderung ist, dass die Condort GmbH die 31,96 Euro nicht von meinem Konto eingezogen hatte und ich nun die Forderung plus die Inkassokosten zahlen sollte.
Nach erhalten dieses Schreibens, habe ich meine Kontoauszüge überprüft. Die Condor GmbH hatte zum damaligen Zeitpunkt, aus mir unbekannten Gründen, lediglich den Betrag der Flüge abgebucht aber nicht die bereits genannten 31,96 Euro obwohl über diesen Betrag ein seperaten Lastschriftmandat erteilt hatte. Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine Mahnung bzw. Zahlungserinnerung der Condor erhalten.
Nun habe ich nach erhalt des Schreibens Widerspruch gegen die Inkassokosten eingelegt. Da die Hauptforderung berechtigt war, habe ich die 31,96 Euro bezahlt.
Trotz mehrer Telefonate und Schriftverkehr (ich habe noch alle Unterlagen betreffend diesen Sachverhalt) besteht dieTESCH Inkasso nun darauf, dass ich trotzdem noch die aufgeworfenen Inkassokosten zu zahlen habe. Wörtlich wurde gesagt, dass es meine Aufgabe gewesen wäre, die Condor daraufhinzuweisen, dass sie nicht bei mir abgebucht hat.
Wenn ich nicht zahlen würde, würde die TESCH Inkasso ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Ich würde nich über eine Einschätzung sehr freuen.
2 Antworten
Wenn Condor tatsächlich aus eigenem Verschulden trotz gültigem Lastschriftmandat nicht abgebucht hat und nicht die Abbuchungen mangels Deckung fehlgeschlagen sind, würde ich die Schuld klare bei Condor verorten.
Geldschulden sind zwar grundsätzlich Bringschulden, das ändert sich aber regelmäßig, wenn rechtsgeschäftlich die "Abholung" sprich die Abbuchung der geschuldeten Summe vereinbart wurde (IICR; IANAL). Damit würde ich nicht nur eine Schadensersatzpflicht bezweifeln, sondern grundsätzlich den Zahlungsverzug deinerseits (§ 286 Abs. 4 BGB).
Quellen: Rechtsportal jura-basic.de, Rz. 2 und Härlein Rechtsanwälte, haerlein.de
Für die Formulierung einer adäquaten Antwort müsste man aber mal die Schreiben des Inkassobüros sehen.
Inkassobüros drohen IMMER!
Das sollte Dir am Popo vorbei gehen.
Die Hauptforderung hast Du bezahlt, hoffentlich auch im Verwendungszweck so deklariert.
Auf mehr haben die Dir gegenüber keinen Anspruch. Der Fehler liegt eindeutig bei Condor, sollen die sich von denen bezahlen lassen. Sofern Du das auch tatsächlich beweisen kannst, dass Condor auch über diese Position ein Lastschriftmandat hatte.
Denn dann befand sich Condor im Annahmeverzug!
In diesem Fall greift sowohl §254 BGB, als auch §§293 BGB. Es liegt Annahmeverzug durch Condor vor. Wer das ihm angebotene Geld nicht annimmt, der kann den Schaden auch nicht von dir verlangen.
So meine Rechtsauffassung.
Einem Mahnverfahren würde ich gelassen gegenüber stehen und diesem dann widerrufen. Verlieren die, wenn Du die Nachweise über das bestehende Laschriftmandat ablieferst.