Wann beginnt Widerrufsfrist bei Darlehensvertrag?
Hallo zusammen,
vor ca. 4 Wochen haben wir ein Darlehensangebot per E-Mail zugeschickt bekommen und diesen taggleich ausgedruckt, unterschrieben und per Post zurückgeschickt.
Das Angebot (Vertrag?) enthielt folgende Widerrufsbelehrung:
"[...]Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem Sie alle Pflichtangaben [...] erhalten haben. Sie haben alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für Sie bestimmten Ausfertigung Ihres Antrags oder in der für Sie bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für Sie bestimmten Abschrift Ihres Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und Ihnen eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist.[...]"
Meine Frage nun:
Da wir noch keine sonstigen weiteren Unterlagen erhalten haben, also weder eine Kopie meines unterschriebenen Antrags noch irgendwelche Zusagen bzgl. des Darlehens, hat die Widerrufsfrist laut obige Belehrung auch noch nicht angefangen, oder doch?
So wie ich die Belehrung verstehe, würde die Frist erst beginnen, wenn wir meinen unterschriebenen Vertrag als Original oder Kopie oder eine Vertragsurkunde (was ja auch meine Unterschrift enthalten muss) von der Bank erhalten haben.
Wann genau beginnt denn nun die Frist?
2 Antworten
Tae7en
Das Widerrufsrecht soll bekanntlich vor vertraglichen Bindungen schützen, die der Verbraucher möglicherweise übereilt, ohne gründliche Abwägung des Für und Wider eingegangen ist.
Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Unternehmer dem Verbraucher eine Widerrufs-belehrung in Textform übermittelt hat, die allen Anforderungen des § 360 BGB entspricht und keine unzulässigen Zusätze enthält.
Z u s ä t z l i c h zur schritlichen Belehrung muss auch die Vertragssurkunde - also der vom Kreditgeber und Kreditnehmer unterschriebene Kreditvertrag - ausgehändigt werden.
Deine Frage an den Anbieter könnte daher lauten: Wann erhalte ich den rechtsverbindlichen Kreditvertrag mit gesetzeskonformer Widerrufsbelehrung?.
Du solltest alle Unterlagen sorgfältig prüfen oder prüfen lassen, ob die von mir genannten Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht.
Hallo,
die Frist beginnt mit Datum des Vertragsabschlusses (Par 355 BGB).
Das ist hier das Datum, zu dem die Bank die Ausfertigung des Kreditvertrag, welchen Du bekommst, unterschrieben hat.
Über eine Suchmaschine (z.B. Google) kannst Du das im Internet auch noch genauer recherchieren.
Super, danke für die Antwort!
Das heißt, dass die Frist ja noch nicht begonnen hat und ich könnte immer noch den Vertrag widerrufen, oder nicht?