Gemeinsam Haus innerhalb der Ehe gebaut, nur Ehemann steht im Grundbuch. Wie ist die Rechtslage?
Zum Zeitpunkt des Hausbaues waren wir bereits verheiratet. Wir haben das Haus gemeinsam bezahlt und gebaut. Für den Teil der Schulden hafte ich mit. Damals haben wir nur ihn ins Grundbuch eintragen lassen, da die Einliegerwhg an mein Gewerbe vermietet wurde und wir so die Vorsteuer ziehen konnten. Mittlerweile ist aber das ganze Haus fremd vermietet. So das es keine Rolle mehr spielt. Kann und sollte ich mich jetzt ins Grundbuch eintragen lassen. Oder gehört mir durch die Ehe eh die Hälfte ( Ehe=Zugewinngemeinschaft)? Was passiert bei einer Scheidung oder bei Tod des Partners? Wir haben 3 Kinder. Ist es nötig das ich im Grundbuch stehe, wenn Ja fällt eine Schenkungssteuer an? Wie würde man dann die Summe des Hauses feststellen?
1 Antwort
Kann und sollte ich mich jetzt ins Grundbuch eintragen lassen.
Da würde ich mal den Gatten fragen. Der wird vermutlich erstaunt gucken. Wenn der "nein" dazu sagt, solltest Du Dir Gedanken machen!
Ehe=Zugewinngemeinschaft
Das Prinzip hast Du nicht so ganz verstanden. Zugewinngemeinschaft bedeutet gerade nicht, dass jedem alles gehört, sondern, dass man bei Ende der Ehezeit den Zugewinn des jeweiligen Ehepartners während der Ehezeit ermittelt und gegenseitig ausgleicht. In der Tat würde Dir im Scheidungsfalle ein Ausgleich für das Haus zustehen. Allerdings kann der Ehemann als Eigentümer mit dem Haus bis dahin tun und lassen was er will.
Die Übertragung des Hälfteanteils an Dich wird als Schenkung gewertet werden. Allerdings ist Dein Freibetrag mit 500.000,-- Euro ja üppig bemessen.
Ja, Moment: Egal in welche Richtung der Geldstrom auch fließt, in jeden Falle würde der Wert des Hauses der Ehefrau zugute kommen. Entweder als Zahlung zu ihren Gunsten oder aber, als Abzugsposten für die Zahlung an den Ehemann.
Genau diese Aussage habe ich weggelassen, weil ich sie für zu gewagt halte. Wir wissen doch gar nicht, wer welches Anfangsvermögen und welches Endvermögen hat. Immerhin war die Fragestellerin gewerblich tätig.
Sollte sie den größeren Zugewinn haben, fließt der Ausgleich in Richtung Ehemann.