Vermögensausgleich bei Scheidung, was ist mit Haus, das ich schon vor der Ehe gebaut hatte?

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Zugewinnausgleich, wenn ein Haus gebaut wurde

  1. Hausbau vor der Ehe

In vielen Fällen beginnen die künftigen Ehegatten schon vor der Hochzeit mit dem Bau eines Hauses. Bei der Scheidung will dann derjenige, der in das Grundstück des anderen investiert hat, sein Geld wieder zurück.

Unproblematisch ist der Zugewinnausgleich für die Wertsteigerungen an dem Grundstück, die ab dem Zeitpunkt der Heirat anfallen.

Für Wertsteigerungen vor der Heirat gilt dies eigentlich nicht. Da die Interessenlage aber dieselbe ist, wird hier ausnahmsweise auch schon die Wertsteigerung, die auf den Investitionen des anderen Partners beruht, mit in den Zugewinnausgleich gerechnet. Beide Ehegatten werden so also gestellt, als wenn die Wertsteigerung nach der Heirat stattgefunden hätte. Der Bundesgerichtshof hat 1991 ein entsprechendes Urteil gefällt (Urteil vom 2. Oktober 1991, Az. XII ZR 145/90).

w w w.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Scheidung/scheidung_8.htm

DEin haus ist Anfangsvermögen.

Das gute daran, es kann Dir keiner nehmen.

Das schlechte, der Wertzuwachs muss dem Ehegatten ausgeglichen werden.

Nehmen wir mal (nur als Beispiel) folgendes an:

Dein Haus, Wert bei Beginn der Ehe: 150.000,- Euro. Zu der zeit Schulden aus dem Bau 100.000,-

Weder Du noch der ehegatte hatten anderes Vermögen.

Am Ende der Ehe soll auch nur das Haus Vorhanden sein.

Wert der Hauses nun 200.000,- Euro Restschulden 50.000,- Euro.

Dein Anfangsvermögen 50.000,- Euro.

Dein Endvermögen 150.000,- Euro.

Ehegatte Anfangs- udn endvermögen 0,- Euro.

Du mußt dem Ehegatten einen Zuwachs von 100.000,- (von 50.000,- auf 150.000,-) ausgleichen, also 50.000,- Euro zahlen.