Ich habe 180.000 Euro für die Renovierung in unser gemeinsames Haus gesteckt. Wie kann ich diesen Betrag als Schuld ins Grundbuch eintragen lassen?

2 Antworten

Sabine

Die Bestellung einer vollstreckbaren Grundschuld (durch sämtl. Objekteigentümer) erfolgt ausnahmslos über die Beurkundung durch einen Notar.

Die Sicherungsabrede über 180 000 € bedarf nicht der Mitwirkung eines Notars.

Kosten: Notar ca. 350,--, Grundbuchamt ca. 250,-- €

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

SabineDalianis 
Beitragsersteller
 12.05.2021, 20:34

Ich habe Sicherungsabrede gegoogelt, verstehe es aber trotzdem nicht. Nicht so gut im Finanzwesen.

Ohne Notar ( und Zustimmung Deines Ehepartners ) keine Grundschuldeintragung.