Ist eine Immobilienfinanzierung zu zweit, Kaufvertrag alleine aber Grundbuch zu zweit möglich?
Hallo, wir haben aufgrund einer mangelnden Rechtsschutzversicherung bei meiner Verlobten momentan leider das Problem, dass wir keine Absicherung meiner Rechtsschutzversicherung haben beim Kauf einer Immobilie.
Ist es möglich, dass wir den Kredit bei der Bank zusammen aufnehmen, ich von dem Geld das Haus alleine kaufe und wir uns beide ins Grundbuch eintragen lassen? So wäre der Kauf generell über meine Rechtsschutz abgedeckt und wir haben beide gleiche Rechte und Pflichten.
3 Antworten
Wäge mal in Ruhe und mit klaren Kopf ab, was das für die Verlobte und zukünftige Ehefrau bedeutet?
Ein kleines Risiko der mangelnden Rechtschutzversicherung gegen einen hohes Risiko des mangelnden Grundbucheintrages der Frau?! Die Verhältnisse stimmen nicht. Es ist also deutlich relevanter aus Sicht der Verlobten ins Grundbuch mit ihrem Kredit (es ist ihr Geld!) zu gelangen, als für sie das untergeordnete Risiko der Nichtrechtsschutz einzugehen.
Um es mal ganz deutlich zu sagen: die Frau wäre ja schön blöd, ein sehr hohen Kredit bei der Bank aufnzunehmen und gar keine Sicherheit, also die Hälfte der Immo zu besitzen. Außerdem ist gar nicht davon auszugehen, dass die Bank da mitspielt, selbst wenn die Frau so naiv wäre. Denn der Kredit der Frau ist ja mit dem Haus abgesichert. Diese Konstruktion ist für die Bank eine Garantie!
Wenn man Deine Idee mal hypothetisch weiter spinnen würde, wärst Du Schuldner der eigenen Frau. Du müsstest ihr Immo-Darlehen zurückzahlen ... von was denn?
Fazit = Eure Idee ist Bullshit. Lösung = wartet einfach ein paar Monate für eine Anwartschaft auf den Rechtsschutz bei der Versicherung der Frau ab und kauft erst dann die Immo und macht das ganze Gedöns um die Baufi klar. Dies für den Fall, dass Euch eine Rechtschutz überhaupt so unfassbar wichtig in der Angelegenheit ist ...
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine RSV absolut Gold wert ist. Heute würde ich ohne RSV keine Immobilie mehr kaufen.
Ja, lese gerade Deine Frage nochmal; habe sie erst falsch interpretiert, so als würdest Du nur wegen der Rechtsschutz die Frau nicht ins Grundbuch aufnehmen wollen - Sorry sorry sorry! Die Antwort von oben bitte einfach streichen.
Die Experten hier werden sicher noch ihre notariellen Kenntnisse oder das Immobilienbesitzerwisser zum Besten geben. Ich kann mir zumindest immer noch nicht vorstellen, wie das sauber funktionieren soll.
Zu einer Antwort zur gemeinsamen Grundbucheintragung mit nur einem Vollhafter für den Kaufvertrag (Du) - Steuern und Co. nicht vergessen - muss ich leider passen.
Kannst du deine Verlobte nicht mit in deine RSV aufnehmen lassen?
Meine Gedanke ist, dass ihr verlobt seid, einen Haushalt teilt und sie nun dazu gehört.
Im Prinzip nur eine Erweiterung der RSV.
Schon erledigt. Allerdings 3 Monate Sperrfrist und damit quasi nicht versichert. Ein Kauf zu zweit wäre in den nächsten 3 Monaten nicht abgedeckt.
Wie soll das funktionieren? Die Grundbucheintragung wird aufgrund des Kaufvertrages vorgenommen, der bei einem Notar getätigt werden muß. Die Bank wird bei der Kreditvergabe auf der Grundbuchabsicherung bestehen. Wozu bist Du der Meinung der Kauf müßte noch mit einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden?
Ja, ich sehe das auch so. Die Idee vom Fragesteller ist und bleibt Bullshit.
Es war doch nie die Rede davon, dass sie nicht mit ins Grundbuch kommt. Sie wird definitiv mit ins Grundbuch eingetragen. Nur der Kaufvertrag selber soll von mir unterschrieben werden.