Geldstrafe wegen Verkehrsdelikt in der Schweiz steuerlich absetzbar?
Mein Mann hat als Lkw - Fahrer in der Schweiz ein Verkehrsschild falsch interpretiert und ist dadurch zu einer Geldstrafe von über 1.000,00 € verurteilt worden. Kann diese Strafe steuerlich abestzt werden?
Danke im Voraus für eine Antwort.
3 Antworten
Nein, keine Chance.
Geldstrafen, Bußgelder usw. sind nicht abzugsfähig.
Und um besonderer Kreativität vorzubeugen, wenn der Arbeitgeber das dem Arbeitnehmer erstattet, ist es von dort gezahlter Arbeitslohn und muss versteuert und versichert werden.
das ist etwas zu allgemein, auch wenn die Realität so aussieht.
dürfte man den Passus mal dargelegt bekommen oder einen Link dazu?
Sind Geldstrafen in Deutschland steuerlich absetzbar? Natürlich nicht. Und wieso sollte das bei Delikten im Ausland anders sein?
Pech im übrigen, dass Dein Mann LKW-Fahrer ist und deshalb wahrscheinlich die Schweiz nicht umfahren kann. Ein guter Freund von mir -Richter von Beruf- hat im vergangenen Jahr für eine im Urlaub in der Schweiz begangene Geschwindigkeitsüberschreitung von 11km eine Geldstrafe von 250,00 Euro auferlegt bekommen und danach recherchiert: Vollstreckung hier in Deutschland ist unmöglich und nach 3 Jahren tritt Verjährung ein. So lange will er Schweizer Staatsgebiet daher meiden.
Es steht mir nicht zu, Deinen Freund zu kritisieren. Aber ich darf mir die Frage stellen, warum das Rechtsempfinden vieler Menschen (in diesem Fall sogar das eines Richters) so falsch liegt.
Google mal "Verhältnismäßigkeitsprinzip" und mache Dir Gedanken darüber, wie eine so hohe Strafe zu so einem geringen Delikt passen mag.
Das mit dem Google brauche ich hier nicht. Gedanken mache ich mir über zu schnelles Fahren als Gast im Ausland, Nichtanerkennung einer Strafe als Richter, Verweigerung der Zahlung, Glaubwürdigkeit eines Richters usw. Die Höhe der Strafe diskutieren zu wollen ist kindisch (other countries - different manors).
Ja, ja, wenn alle Deutschen so freundlich wären wie Du, würde man uns im Ausland lieben.
"Uns" ist ein ganzes Bauerndorf - so das Sprichwort. Ob Du im Ausland beliebt bist - mit wurscht. Ich bin jede Woche in Tirol und es hat mir noch niemand den Hund nachgehetzt.
Na klar, mit angeklebtem Bart, Lederhosen und Gamsbarthut gehst Du da als Alm-Öhi durch.
Immerhin verrät er uns nicht (wie andere das tun), wie man seinen Hansi piepsen lässt.
Bei offenem Hosenstall kennen die Österreicher keinen Spaß!
Bart hab ich nach Lust und Laune. Lederhose (ohne N) hab ich auch. Was ein Gamsbarthut sein soll, musst du erklären (sag jetzt nicht Sepplhut).
Ohne mich näher zu informieren tippe ich mal auf Nein, kann es mir jedenfalls nicht vorstellen. (Bis ich eines besseren belehrt werde, gibt ja genügend die meinen die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben.)
Ein Blick ins Gesetz.....