in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, gilt DBA?

1 Antwort

In beiden Ländern besteht ein Wohnsitz, somit ist in beiden Ländern unbeschränkte Steuerpflicht gegeben.

Wo was zu versteuern ist, hängt vom Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DB) ab.

Würde die Person nur in der Schweiz Einkünfte erzielten, wäre auch nur in der Schweiz Einkommensteur zu zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

skillful911 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 12:35

Ist ein Hotel in der Schweiz einen Wohnsitz ?

Einkommen hat er nur in der Schweiz. Muss er in Deutschland die Einkünfte aus die Schweiz versteuern?

wfwbinder  09.06.2024, 14:14
@skillful911

"und eine zweite Wohnung in der Schweiz gemietet hat, weil er dort arbeitet?"

In der Frage stand nichts von Hotel.

Wenn es keine Wohnung ist, sondern ein Hotel, könnte sich die Sachlage ändern und das sogar grundlegend.

Es wäre auch möglich, dass in der Schweiz nur ein geringer Steuerabzug fällig würde (eine Art Mindeststeuer) udn alles in Deutschland zu versteueern wäre, aber dabei die Kosten für die Unterkunft im Hotel, oder der Pension abzugsfähig wären.

Dann müsste der Arbeitnehmer von seinem Wohnsitzfinanzamt eine Ansässigkeitbescheinigung beibringen