Besteuerung von Einnahmen aus Urheberrechten?

3 Antworten

Dieses Thema betrifft mich jetzt als Rentner auch und als ehemaliger Musiker fest angestellt im Orchester.Was neu ist das diese vergütungen mit doppelten Krankenkassenbeiträgen belegt werden wegen selbständiger Tätigkeit .Ist dies rechtens

Es sind tatsächlich nachträgliche Einnahmen aus nichtsselbständiger Arbeit, denn Du hast ja die Vergütungsansprüche nicht auf Grund einer persönlichen Kompositionsleistung, oder eines individuellen Vortrags.

Die Vergütung ist für die Chorleistung und vermutlich werden auch die anderen Künstler, die an den fraglichen Aufführungen beteiligt waren, solche Zahlungen erhalten.

Die Zahlungen sind vergleichbar einer Betriebsrente.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Frabu 
Beitragsersteller
 03.02.2020, 11:08

Danke für Deinen Kommentar, wfwbinder,
die Einnahmen sind keine nachträglichen Vergütungen für die Leistungen aus dem Angestelltenverhältnis, sondern Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.
Die Vergütungen werden nicht vom ehemaligen Arbeitgeber gezahlt, sondern von der GVL, mit der jeder mitwirkende Künstler einen persönlichen Künstlervertrag hat. Die Frage ist, ob diese Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit für einen Rentner als nebenberuflich einzuordnen sind. Das hat Einfluss auf die Besteuerung.

wfwbinder  03.02.2020, 11:56
@Frabu

Das ist mir schon klar, dass das Geld nicht über den früheren Arbeitgeber kommt, aber es ist eben nicht aus selbständiger Tätigkeit. Der Ursprung der Einnahmen ist aus der Zeit mit dem Chor. Es ist keine Zahlung für eine eigene Komposition, oder einen Auftritt als Einzelkünstler.

Die Zahlungen beruhen aus Leistungen, die in der Zeit der Anstellung erbracht wurden und im Chor.

Du kannst natürlich Einspruch gegen den Bescheid einlegen, aber ich befürchte, dass Du damit auf die Nase fällst.

Da mir @EnnoWarMal für meine Antwort einen Klick "hilfreich" gegeben hat, kann ich mir sicher sein, dass er der gleichen Ansicht ist und er ist hier ein ebenso guter Steuerberater der Antworten gibt.

robin65  27.06.2020, 16:35
@wfwbinder

@wfbinder, da mich das Thema ähnlich betrifft, nämlich in Form von GVL-Ausschüttungen für eine frühere Tätigkeit als angestellter (also nicht selbstständiger) Musiker, hätte ich zwei Nachfragen:

  1. Wo müssen diese Einnahmen in der Steuererklärung angegeben werden (wäre z. B. "Leistungen" die richtige Position)?
  2. Da es sich um nachträgliche Vergütungen für mehrere Jahre handelt, kommt hierfür eine Behandlung als "ermäßigt zu besteuernde Gewinne" in Frage, und wenn ja, wie müsste das wiederum in der Steuererklärung dargestellt werden?

Zur Erklärung: Ich war in einem Orchester fest angestellt, bin jetzt beim gleichen Arbeitgeber immer noch angestellt, nur mit anderer Tätigkeit. Damals wie heute habe ich aber auch Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit als Musiker, so dass ich immer auch Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit (Kleinunternehmer) zu versteuern habe. Mein früherer Steuerberater hat die GVL-Vergütungen immer in die EÜR einbezogen, aber die stammen aber nun mal aus der Tätigkeit als Angestellter, wie bei Frabu, deshalb bin ich unsicher, ob das so ganz richtig ist?

Danke im Voraus!

Du übst keinen Beruf aus - wo soll da ein Nebenberuf herkommen?


Frabu 
Beitragsersteller
 02.02.2020, 22:57

Die Einnahmen sind aus früherer beruflicher Tätigkeit entstanden. Die Vergütungen aus der Nachnutzung der Leistungen müssen ja irgendeiner Einkunftsart zugeordnet werden. Als Rentner können das dann nur nebenberufliche Einnahmen sein.

correct  02.02.2020, 22:59
@Frabu

"Nebenberufliche Einnahmen" ist keine Einkunftsart - für mich sind das freiberufliche.

Frabu 
Beitragsersteller
 02.02.2020, 23:15
@correct

Sorry, ich hatte mich nicht korrekt ausgedrückt.
Es geht um eine selbständig ausgeübte nebenberufliche Tätigkeit, weil ich als Rentner nícht mehr hauptberuflich tätig bin.