Meine bekannte ist eine Messi kann das Jobcenter ihr jetzt die Leistungen sperren?

2 Antworten

Die Bekannte kannst du beruhigen. Sie ist krank und dass krank sein (an sich) kein Kündigungsgrund ist, sollte ihr eigentlich klar sein. Ein Freund hat gerade einen sehr ähnlichen Fall in einem Mehrfamilienhaus (Tourettesyndrom). Die Frau stört nachhaltig die Hausgemeinschaft! Ich habe keine Ahnung, ob sie der Vermieter - der von den anderen Bewohnern bedrängt wird - kündigen kann aber tendenziell geht das nicht.

Sie wird bei dem Amt vermutlich auch weder der einzige Messie noch der einzige sein, der aus anderen Gründen für einen Vermieter nicht tragbar ist.

Thema ist eigentlich nur, dass sie nicht daran vorbeikommen wird, sich helfen zu lassen. Messies sind ok, nicht austherapiert hat aber keiner Verständnis - auch keiner vom Amt - dass man sie schützen soll. Ohne Diagnose und Theapie richtet sie einfach einen Saustall an. Nur gehe ich davon aus, dass sie längst austherapiert ist.

Das ist für das jobcenter völlig egal. Bezahlt wird jeweils die aktuelle Miete, für Mietschulden wegen Kündigungsfrist interessieren die sich nicht.

Die Frage ist eher

1. Ob die Kündigung rechtmässig ist (also Beratungshilfe/PKH beantragen und einen Anwalt nehmen) und

2. Ob man der Frau nicht anderweitig Hilfe organisieren sollte (Sozialpsychiatrischen Dienst kontaktieren). Was natürlich schwierig ist.