Freiberufler werden wollen aber einen Teilzeitjob haben?
Hallo allesamt, Danke schon einmal im Vorfeld
Ich bin 21 Jahre alt. Habe mein Studium in Film beendet (Bachelorarbeit abgegeben, warte nur noch auf das Endergebnis voraussichtlich Ende Juli) und habe einen Kellnerjob auf Teilzeit angefangen, als Übergang. Nun möchte ich aber auch gerne als Freiberufler in der Medienbranche arbeiten und verstehe nicht wirklich den ganzen Ablauf.
- Wie melde ich mich als Freiberufler an? Und welche Konsequenzen zieht das bei meinem Teilzeitjob mit?
- Welche Steuerlichen Folgen muss ich beachten und wie verbinde ich dann beide Anstellungsarten?
- Darf ich mehr mit den Freiberuflernjobs verdienen, obwohl ich fest angestellt bin?
- Wenn ich meine Festanstellung in eine Aushilfe verändern möchte, was muss ich meinem Arbeitgeber vorlegen? Ist dies überhaupt möglich?
- Ich weis das ich ein Recht auf einen Zweitjob habe. In meinem Arbeitsvertrag steht auch drin, das ich angeben muss wenn ich eine neue Tätigkeit annehme. Kann ich wenn mein Arbeitgeber nicht damit einverstanden ist gefeuert werden?
- Muss ich noch irgendwas unglaublich wichtiges beachten das ich vergessen habe?
Danke noch einmal für beantworten. LG SZ
2 Antworten
Hallo,
A) in der Krankenversicherung (und Pflegeversicherung) gilt folgendes:
Wesentlich ist es, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
1) wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ist:
Es werden nur Beiträge aus der Arbeitnehmertätigkeit gezahlt (Überweisung macht wie bisher der Arbeitgeber). Beiträge sind in der Höhe unverändert. Falls bereits eine Rente, Betriebsrente etc. bezogen wird, sind zusätzlich Beiträge aus der Selbständigkeit zu zahlen.
2) wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ist:
Es sind Beiträge aus allen Einnahmen zusammen zu zahlen. Der Beitragssatz liegt bei ca. 14-16% (+Pflegeversicherung). Der monatliche Mindestbeitrag (inkl. Pflegevers.) liegt bei ca. 400 Euro (u.U. auf Antrag Ermäßigung auf 260-270 Euro). DEr Arbeitgeber zahlt auch für die Beschäftigigung keinen Beitragsanteil mehr.
B) in der Rentenversicherung:
Selbständige sind meist nicht rentenversicherungspflichtig. Je nach Art der Tätigkeit und der Tatsache, onb hauptsächlich für einen Auftraggeber gearbeitet wird, können auch Selbständige rentenversicherungspflicht sein. Der Beitrag beträgt 18,7% der Einkünfte aus der Selbständigkeit (nach Abzug der betrieblichen Kosten). Ein Termin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kann sehr sinn sein.
C) Wenn die Tätigkeit unter Künstlertätigkeit fällt, sollte man sich mit der Künstlersozialkasse kontaktieren. Es gibt dort viele künstlerfreundliche Regelungen für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (z.B. kein Mindestbeitrag, Künstlersozialkasse trägt 50% der Beiträge).
Gruß
RHW
Mach einfach und zerbrich Dir nicht schon vorher den Kopf!
- Keine Folgen, wenn keine Kollision mit dem Kellnerjob.
- Über die Steuern musst Du Dir erst im nächsten Jahr Gedanken machen.
- Du darfst soviel verdienen wie Du willst.
- Eine Änderungskündigung
- Siehe Antwort 1
- Du solltest Dir vor allem Gedanken machen, wie Du als Freiberufler erfolgreich wirst.
3. Wenn er freiberuflich mehr verdient als angestellt, sollte er sich evtl. Gedanken über die Krankenversicherung machen.
2. Wenn er nennenswerte Einkünfte hat, sollte er evtl. Geld zurücklegen für ESt-Zahlungen.