Freiberufler werden wollen aber einen Teilzeitjob haben?

2 Antworten

Hallo,

A) in der Krankenversicherung (und Pflegeversicherung) gilt folgendes:

Wesentlich ist es, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.

1) wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ist:

Es werden nur Beiträge aus der Arbeitnehmertätigkeit gezahlt (Überweisung macht wie bisher der Arbeitgeber). Beiträge sind in der Höhe unverändert. Falls bereits eine Rente, Betriebsrente etc. bezogen wird, sind zusätzlich Beiträge aus der Selbständigkeit zu zahlen.

2)  wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ist:

Es sind Beiträge aus allen Einnahmen zusammen zu zahlen. Der Beitragssatz liegt bei ca. 14-16% (+Pflegeversicherung). Der monatliche Mindestbeitrag (inkl. Pflegevers.) liegt bei ca. 400 Euro (u.U. auf Antrag Ermäßigung auf 260-270 Euro). DEr Arbeitgeber zahlt auch für die Beschäftigigung keinen Beitragsanteil mehr.

B) in der Rentenversicherung:

Selbständige sind meist nicht rentenversicherungspflichtig. Je nach Art der Tätigkeit und der Tatsache, onb hauptsächlich für einen Auftraggeber gearbeitet wird, können auch Selbständige rentenversicherungspflicht sein. Der Beitrag beträgt 18,7% der Einkünfte aus der Selbständigkeit (nach Abzug der betrieblichen Kosten). Ein Termin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kann sehr sinn sein.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

C) Wenn die Tätigkeit unter Künstlertätigkeit fällt, sollte man sich mit der Künstlersozialkasse kontaktieren. Es gibt dort viele künstlerfreundliche Regelungen für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (z.B. kein Mindestbeitrag, Künstlersozialkasse trägt 50% der Beiträge).

Gruß

RHW


Mach einfach und zerbrich Dir nicht schon vorher den Kopf!

  1. Keine Folgen, wenn keine Kollision mit dem Kellnerjob.
  2. Über die Steuern musst Du Dir erst im nächsten Jahr Gedanken machen.
  3. Du darfst soviel verdienen wie Du willst.
  4. Eine Änderungskündigung
  5. Siehe Antwort 1
  6. Du solltest Dir vor allem Gedanken machen, wie Du als Freiberufler erfolgreich wirst.

Brigi123  24.05.2017, 12:55

3. Wenn er freiberuflich mehr verdient als angestellt, sollte er sich evtl. Gedanken über die Krankenversicherung machen.

2. Wenn er nennenswerte Einkünfte hat, sollte er evtl. Geld zurücklegen für ESt-Zahlungen.