Feste Teilzeitkraft und Honorartätigkeit?
Hallo,
ich habe einen festen Teilzeitjob, worüber auch meine Krankenkasse etc. läuft. Ich verdiene da bei 20 Wochenstunden 1100€. Nebenbei wollte ich jetzt als Honorarkraft (Nachhilfe) arbeiten und würde 20€ die Stunde verdienen. Wieviel darf ich da verdienen, damit sich nichts ändert und ich keinen Ärger habe? Ich hab gelesen dass ich 400-450€ nicht überschreiten sollte, stimmt das? Ich würde ohnehin gerne bis Max 500€ zusätzlich verdienen aber mir fehlen die steuerlichen Kenntnisse dafür. Was muss ich beachten?
2 Antworten
Wieviel darf ich da verdienen, damit sich nichts ändert und ich keinen Ärger habe?
Soviel Du möchtest, ohne Ärger zu bekommen, Du musst nur den Gewinn aus der Honorartätigkeit mit der Anlage "EÜR" ermitteln und über die Anlage "S" in Deine Einkommensteuererklärung einbringen.
DAmit sich nichts ändert, geht nicht, ausser Du verdienst nichts.
Eine Honorartätigkeit muss man versteuern.
Ich hab gelesen dass ich 400-450€ nicht überschreiten sollte, stimmt das?
Das ist "Stammtischwissen," denn damit wird "Minijob" mit "selbständiger Tätigkeit" zusammengeworfen, bzw. vermischt.
Einen Minijob (bis 450,- Euro) kann man haben, ohne selbst mit Abgaben belastet zu werden, weil die Abgaben mit ca. 32 % der Arbeitgeber zahlt. Wobei eben "Arbeitgeber" sagt, es gilt nur in einer Anstellung.
Eine Honorartätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit und da bleibt lediglich ein Betrag von 410,- Euro pro Jahr steuerfrei(bis 820,- Euro Gleitzone).
"ohne selbst mit Abgaben belastet zu werden"
- Der Minijob Arbeitgeber kann die 2% Pauschalsteuer auf den AN abwälzen. Scheint nicht so unüblich zu sein. Muss allerdings im Arbeitsvertrag stehen. (Kleingedrucktes, 2-Punk Schriftgröße - wer liest das schon.)
- Wenn man nicht schriftlich widerspricht, werden vom MiniJob-Arbeitslohn Rentenbeiträge abgezogen!
Ab 450,-€ Honorar besteht Rentenversicherungspflicht für selbständige Lehrer.