Antwort
Vielen Dank erstmal für die Antwort
Bei der Erbschaftsteuer geht es um den Punkt das die Zehnjahresfrist des Erwerbers noch nicht abgelaufen ist und das Finanzamt durch den Neuerwerb Erbschaftsteuer erheben könnte die vorher nicht angefallen ist da die Immobilie nach dem Tod es Erblassers durch zwei Erben selber bewohnt wurde. Durch die Beschlagnahmung des Grundstücks mit einem Zwangsversteigerungsvermerks könnte eine neue steuerliche Situation entstehen.
Viele Grüße