Frage zu Umsatzsteuer-Nachschau
Ich habe heute von meinem Finanzamt eine Mitteilung erhalten, dass bei mir in wenigen Tagen eine Umsatzsteuer-Nachschau vorgenommen werden soll. In diesem Zusammenhang wundere ich mich über folgende Details, möglicherweise kann das hier jemand aufklären:
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Auf http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustae/abs27b.1..html steht: "Die Umsatzsteuer-Nachschau wird nicht angekündigt." - hat sich das in der Zwischenzeit geändert, oder wie lässt sich die Ankündigung erklären?
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Die Nachschau soll sich auf die Jahre 2007 bis 2011 erstrecken. Allerdings bin ich erst seit 2008 gewerblich tätig und erst seit 2011 umsatzsteuerpflichtig (ich war vorher Kleinunternehmen und hatte die entsprechende Grenze erst 2010 überschritten).
Danke vorab für erhellende Antworten.
2 Antworten
Die Ankündigung lässt sich erklären; Es soll sichergestellt werden, das Du zu hause bist und der Prüfer nicht vor verschlossener Tür steht. Bekommst Du hohe Erstattungen der Umsatzsteuer? Das wäre eine Erklärung! Gegenfrage bist Du Handwerker und liegt möglicherweise ein Ermittlungsverfahren der Handwerkskammer an? Da wird das gern angeleiert um an Unterlagen zu kommen. Unterlagen bereithalten und Steuerberater benachrichtigen ggf. hinzuziehen falls er Zeit hat.
Da liegt der Grund. Das FA fragt sich wovon Du Deinen Lebensunterhalt bestreitest. Von Deinem Einkommen ja nicht.
Ich habe noch nie Umsatzsteuer-Erstattungen erhalten.
Handwerker bin ich ebenfalls nicht.
Na ich bin jedenfalls gespannt. :-)
P.S. Einen Steuerberater habe ich nicht (zahle max. einen niedrigen vierstelligen Betrag an Einkommensteuer, ca. 1500 Euro war mal das Maximum).
erst seit 2011 umsatzsteuerpflichtig (ich war vorher Kleinunternehmen und hatte die entsprechende Grenze erst 2010 überschritten)
Wenn du vor 2011 Kleinunternehmer warst, warst du also als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätig und folglich ist es doch nur konsequent, wenn sich der Nachschauer also auch die Jahre vor 2011 anschaut.
Wie oft kommst du denn jetzt noch mit der Handwerkskammer daher. Die hat mit dem Finanzamt nichts zu tun.
Der Steuerberater soll wohl dabei zusehen, wie der Prüfer sich Belege ansieht, oder was?