Hartz IV und Provisionseinnahmen
Hallo Community, kurz zu meiner Situation: Ich, 26, bin seit 2010 mit einem nebenberuflichen umsatzsteuerpflichtigen Handelsgewerbe als Einzelunternehmer selbstständig. Zur Zeit läuft das Gewerbe noch, es fielen aber seit 2011 keine Geschäftvorfälle mehr an. Nun ist es so, dass ich seit 05/2013 auf Hartz IV angewiesen bin. Ein Antrag ist entsprechend eingereicht aber noch nicht bewilligt. Seit 05/2013 engagiere ich mich noch bei einem Finanzdienstleister, der auf Provisionsbasis bezahlt und ich die Sachen mit über das Gewerbe laufen lassen möchte. Heute habe ich meine ersten Provisionszahlung in Höhe von ca. 180 € bekommen und stelle mir folgende Fragen:
Sind die Provisionseinnahmen umsatzsteuerpflichtig? Gibt es für Provisionseinnahmen besondere Freigrenzen im Rahmen des Hartz IV Bezuges oder gelten dort die normalen Grundfreibeträge?
Wenn ich beim hiesigen Jobcenter meine zusätzlichen Einkünfte in Höhe von ca. 150 € (kostenbereinigt) einreiche, wieviel wird dann in etwa angerechnet?
Was mich noch interessieren würde, wie es mit den Sozialversicherungsbeiträgen dabei aussieht.
Vielen Dank im Voraus, Euer nerdyjoe
1 Antwort
Auch die Provision m. E. gilt als Einnahme und wird angerechnet, so dass Du zum Hartz IV-Bezug 100 € (vom Nettoeinkommen) dazu verdienen darfst und alles darüber abgezogen wird.
Quelle: http://www.kinder-armut.de/hartz-4-iv-alg-2-sgb-ii/einkommen.html