Fernstudium wird von Ehemann bezahlt, Absetzung bei der Steuer?
Ich studiere seit 3 Jahre Pflegemanagement als Fernstudium, vorher habe ich meine Berufsausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin angeschlossen. Nebenbei arbeite ich Vollzeit. Seit 2017 werden meine Studiengebühren von dem Konto meines Ehemannes eingezogen, was jedoch als unser gemeinsames Konto gilt, ich habe eine Bevollmächtigung dafür, er ist jedoch offiziell der Kontoninhaber. Für die Steuererklärung habe ich jetzt von der Fernhochschule eine Rechnung erhalten. In der steht das
(Name des Ehemannes) für den von (Name der Ehefrau) belegten Studiengang Bachelor Pflegemanagement im Jahr 2017 2.xxx€ bezahlt hat.
Wie lässt sich das jetzt bei der Steuer absetzen? Sonst habe ich immer mein Studium bei meinen Werbungskosten abgesetzt, geht das jetzt noch? Da die Rechnung ja über meinen Mann läuft.
Wir machen eine Zusammenveranlagung.
Vielen Dank im Voraus
Cora
1 Antwort
So etwas nennt man abgekürzten Zahlungsweg:
Der Mann hat die das Geld geschenkt (oder war dir gegenüber unterhaltspflichtig) und du hast davon das Studium bezahlt.
Das ist überhaupt kein Problem. Alles gut. Die Aufwendungen sind bei dir als Werbungskosten abziehbar.