Kann man Wasch- und Reinigungskosten steuerlich geltend machen?
Ich trage neuerdings beruflich eine Uniform, die ich auch selber waschen muss und gegebenenfalls auch reinigen lassen muss. Kann ich die Wasch- und Reinigungskosten steuerlich geltend machen? Wenn ja, wie kann ich die Waschkosten berechnen?
2 Antworten
Wenn du deine Unirform reinigen musst, kannst du pauschal Beträge absetzen, Rechnungen sammeln oder du kannst, sofern du im öffentlichen Dienst arbeitest dich auf ein Urteil des Finanzgerichtes Köln berufen (Aktenzeichen: 2 K 240/86)vom 03.09.1987.
Danachdarfst du z.B. als Polizeibeamter folgendes absetzen: - wöchentliche Wäschen (Waschmaschinengänge mit diversem Inhalt von Hemden, SOcken, Handtüchern...) - monatliche Wäschen (Jacken, Trainingsanzüge...) - jährliche Reinigungen (Lederjacke....)
Alles das ist mit Sätzen verbunden, die bei einer Aufstellung für ein Jahr eine Gesamtsumme von 800 - 900 Euro ausmachen können.
Wenn Du dafür 100 Euro im Jahr pauschal ansetzt, wird man es Dir vermutlich einfach so anerkennen.