Falsche Heizungsart (Fernwärme) im Wohnungseigentumsvertrag angegeben?
Wir haben eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus gekauft, da im Exposé, im Energieausweis und im Wohnungseigentumsvertrag stand, dass die Wohnung mit Fernwärme beheizt wird.
Jetzt haben wir durch Zufall erfahren, dass das gesamte Gebäude mit Gasheizung betrieben wird - also auch unsere Wohnung.
- Wie können wir reagieren?
- Fällt dies unter grobe Täuschung und könnten wir eine Minderung der Kaufsumme beantragen?
- Wie lange ist eine Verjährung auf einen solchen Sachverhalt? (wir vermieten die Wohnung und wohnen nicht selbst darin).
- Hinzukommt, dass die Kosten für einen Umbau auf Fernwärme von den restlichen Eigentümern diskutiert werden, die wir natürlich mit bezahlen müssen?
Anmerkung: wir haben die Wohnung von Immobilienfirma gekauft und nicht von einer Privatperson
3 Antworten
Ist das ernst gemeint? Normal hat man das dann mal gesehen und erkennt sofort, dass eine Gastherme im Heizungsraum steht und auch die letzte Abrechnung des Wohngeldes wird das ausweisen. Ich gehe davon aus, dass wegen diesem kleinen Mangel, der offentsichtlich erkennbar ist, kein Rechtsanspruch besteht.
Zusätzlich steht im Expose meist etwas von Irrtümern vorbehalten. Wenn ich Notarvertrag die Therme nicht explizit genannt ist, bleibe ich erst recht bei oberem.
Es steht jedoch auch im Energieausweis und im Wohnungseigentumsvertrag, dass das Gebäude mit Fernwärme beheizt wird. Dies ist aus unserer Sicht kein kleiner Mangel. Das Expose kann Irrtümer enthalten, jedoch im Energieausweis und im Wohnungseigentumsvertrag sollten korrekte Angaben enthalten sein.
Auch wenn Dir die Antwort vos "Tilli" nicht schmeckt, ich schließe mich seiner Meinung an, daß es sich um kleine Fehler handelt und damit keine Preisreduktion möglich ist. Dies wird jedoch erst sichtbar, wenn Du gegen den Notar oder sonst wen klagst, denn dann muß das Gericht eine klare Aussage treffen.
Das ist ein Fall zu dem ein Rechtsanwalt kein Wort sagen würde bevor er nicht die gesamten Unterlagen zur Prüfung vorgelegt bekommen hat.
Wenn ein Energieausweis vorgelegt wurde der Beheizung mit Fernwärme attestiert obwohl in Wahrheit eine Gasheizung besteht kann es sich nur um einen Betrug am Käufer handeln.
Deine Chancen jemals einen Schadensersatz zu bekommen sinken damit auf 0%. Welcher Betrüger läßt schon seine Beute einfach so herumliegen? Das würde doch dem Sinn der Aktion zuwiderlaufen. Wenn das ein Betrugsfall ist befindet sich das ergaunerte Geld bereits irgendwo im Ausland und damit geschützt vor dem Zugriff der Gläubiger.
Wenn es sich um einen Irrtum, um eine Verwechslung handelt, dann wird sich der Verkäufer mit Sicherheit nicht ohne weiteres auf Schadensersatzzahlungen einlassen. Die müßten gerichtlich beigetrieben werden. Von großer Bedeutung wäre dann, ob der tatsächliche Wert der Kaufsache durch die andere Eigenschaft niedriger als der vereinbarte Kaufpreis wäre. Das entscheidet dann letztendlich ein Sachverständiger.
Was Du tun kannst? Ohne Rechtsanwalt so gut wie nichts. Das ist dem Streitwert nach eine Sache die in die Zuständigkeit des Landgerichts fällt und da ist Anwaltszwang.
Betrug? Es soll ja auch sehr preisgünstige Anbieter für Energieausweise geben... Vielleicht haben weder der Aussteller des Energieausweises noch die verkaufende Immobilienfirma noch der Käufer die Heizungsanlage jemals angesehen.
Zur Anwaltsfrage dachte ich vorhin schon, an wen gerät man dann. (dieses Mandat bringt mir 5.000,-€, auch wenn ich verliere)
Und ja, die Wertbestimmung des Unterschieds wird spannend sein, und nicht zwingend identisch mit der Neuinvestition.
Ein Energieausweis wird nach den Angaben des Antragstellers erstellt. Wenn der mogeln will, dann kann er das.
Allerdings wird ein Energieausweis nie für eine Wohnung, sondern immer für ein ganzes Haus erstellt. Insofern müßte es schon eine Totalfälschung sein.
Oder aber, es ist alles ganz anders. Das könnte sich dann aber womöglich aus jenen Unterlagen ergeben die wir nicht kennen.
"Wie lange ist eine Verjährung auf einen solchen Sachverhalt? (wir vermieten die Wohnung und wohnen nicht selbst darin)."
Mal andersherum gefragt:
Wann habt ihr den KV geschlossen bzw. seit wann seid ihr eingetragene Eigentümer!
Wir sind seit knapp einem Jahr Eigentümer und eingetragen im Grundbuch. Wir haben es jetzt bemerkt bei einer Eigentümerversammlung, als darüber diskutiert wurde die Fernwärme anzuschließen und diese Kosten von 150.000 € verursachen würde - bis dahin sind wir davon ausgegangen, dass wir Fernwärme bereits haben.
OK, dann befindet ihr euch noch in der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Aber:
Per Notarvertrag kauft ihr wie besprochen und gesehen.
Vermutlich müsst ihr auf eine arglistige Täuschung hinarbeiten, was ihr dann natürlich beweisen müsst.
Das Exposé ist, sofern von einem Dritten erstellt, meiner Meinung nach ungeeignet. Die sichern sich ab und berufen sich darauf, dass man diese Angaben vom Verkäufer bekommen hat.
Also bleibt nur noch die Option den Verkäufer anzugreifen!
Gelingt euch das, dann sollte man sich über die Mehrkosten unterhalten/streiten, optimalerweise gütig einigen.
Vielleicht sollte man diesen Fall besser einem Anwalt übergeben.
Einfach wird das vermutlich nämlich nicht.
Vor allem waren wir bei der Besichtigung der Wohnung NICHT im Heizungsraum, da die Wohnung im 3. Stock ist. Nachdem überall stand, dass Fernwärme verbaut wurde und uns die Person, die die Wohnung gezeigt hat versicherte, dass die Wohnung mit Fernwärme beheizt wird, haben wir keine Besichtigung der Heizanlage "verlangt".