Fahrtkosten bei geringfügiger Beschäftigung

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Es sind Fahrtkosten von meinem Wohnort zu der Arbeitsstelle - einfach knapp über 50km! Das "Gehalt" wird mir als ein Betrag (550,00Euro Spesen) überwiesen, vertraglich ist es aber klar nach 400,00Euro für die geringfügige Beschäftigung und 150,00Euro Spritkosten angegeben! Das FA kann mir da aber keinen Strick draus drehen, weil ich insgesamt über die 2100Euro Freibetrag komme, oder hat das damit nichts zu tun? Für die korrekte Übermittlung ans FA bin nicht ich verantwortlich, oder? D.h. ich brauche in der Steuererklärung nichts angeben?


FREDL2  06.03.2012, 20:33

Der Freibetrag von 2.100,00 Euro ist eine ganz andere Baustelle und gilt für ehrenamtliche Übungsleiter.

Nein, Du musst gar nichts machen ausser Deine 400,00/monatlich unter die Leute zu bringen. Dein AG ist so nett und zahlt Dir einen Teil Deines Sprits und versteuert das (hoffentlich) pauschal. Für Deinen Minijob gibts ohnehin keine Steuererklärung, da Du keine Steuern zahlst. Stricke werden also nicht gedreht ;-)

Für die Minijobs interessiert sich nur die Deutsche Rentenversicherung, denn die bekommen hauptsächlich die Beiträge dafür. Die 2% Lohnsteuer bekommt die Knappschaft Bahn/See (frag mich jetzt bloss nicht, warum). Wenn der AG die 150,00 pauschal versteuert, gehen diese Pauschalsteuern wohl ans Finanzamt, aber nicht durch Dich.

Falls Du einen Erstjob hast, kannst Du für den natürlich eine Steuererklärung machen. Der Zweitjob und die 400,00 Euro haben darin aber nichts verloren - auch nicht die Fahrtkosten.