Auslandseinkommen
Weil es so ruhig ist, möchte ich Euch mit einigen Fragen quälen, die mich beschäftigen:
In nicht mehr ganz so langer Zeit werden wir (meine Frau und ich) in China Einkommen erzielen:
- Rentenzahlungen (aus dem chinesischen Sozialversicherungs-System)
- Mieteinnahmen.
Beides ist nicht besonders viel, aber darauf kommt es ja nicht an.
Wenn ich das DBA richtig verstehe, sind diese Einkünfte nur in China zu versteuern. Ist das korrekt?
Da man auch dort in der Regel solche Dinge nicht bar zahlt, haben wir selbstverständlich ein Bankkonto. Nun gibt es ja diese Frage nach der ausländischen Bankverbindung, die aber laut dem, was ich hier und woanders recherchieren konnte, nicht beantwortet werden braucht, weil es keine Steueroase i.S. §90 AO gebe. Ist das auch korrekt?
Gibt es bzgl. der deutschen GKV-Beiträge eine irgendwie geartete Beitragspflicht aus diesen Einkünften, wenn
- meine Frau einer beitragspflichtigen Beschäftigung nachgeht,
- meine Frau "freiwilliges Mitglied" der GKV ist oder
- eine deutsche Rente bezieht?
Das ganze erstreckt sich auf etliche Bereiche, deshalb nehme ich gern auch Einzelantworten ;-)
2 Antworten
Hallo,
bei einem freiwillig GKV-Versicherten zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, d.h. alle Einkommen können herangezogen werden. Das gilt auch für freiwillig versicherte Rentner und freiwillig versicherte Arbeitnehmer. Bei letzteren allerdings wird der Höchstbeitrag schon vorher erreicht.
Auslandsrenten sind auch für pflichtversicherte Rentner beitragspflichtig.
Viel Glück
Barmer
Hallo,
zu 1.) wenn versicherungspflichtige Beschäftigung unter der JAEG gemeint ist: Mieten und andere Erwerbseinkommen sind unschädlich. Solange die Beschäftigung der Hauptberuf ist.
Auslandsrenten nach meiner ersten Einschätzung aber doch, muss ich prüfen.
2.) wenn sie pflichtig ist, reichen die 451 EUR aus einem Midijob als Einkommen. Bei freiwilliger Versicherung muss sie mindestens Ihr halbes Gehalt erreichen, vorher wird immer zusammengezählt.
3.) Ich denke, das interessiert nicht.
Viel Glück
Barmer
Gerne eine Einzelantwort zu:
Nun gibt es ja diese Frage nach der ausländischen Bankverbindung, die aber laut dem, was ich hier und woanders recherchieren konnte, nicht beantwortet werden braucht, weil es keine Steueroase i.S. §90 AO gebe. Ist das auch korrekt?
Nein. Guck mal in die Anleitung zur Steuererklärung, was dort zu Zeile 108 steht. Es geht in § 90 AO nicht nur um abkommensfreie Länder oder Steueroasen, sondern auch um ganz normale Konten im Ausland ("Unerheblich ist, in welchem Staat das Finanzinstitut ansässig ist"). Für mich wäre das Ankreuzen in Deinem Fall unkritisch.
Ich wollte die Frage nicht mit "Ja" beantworten, wenn es keine Rechtsgrundlage gibt, aufgrund der die Beantwortung verlangt werden darf.
Situation, die ich vermeiden will:
- Finanzamt fragt nach irgendeiner Bescheinigung der Bank
- ich erkläre mühevoll meiner Frau, was das für eine Bescheinigung sein soll
- meine Frau erklärt das mühevoll der Bank
- die Bank erstellt nun so etwas
- ich schicke das dem Finanzamt
- Das Finanzamt verlangt eine deutsche Übersetzung
- ...
Danke schonmal ...