Ex Freund will nicht ausziehen ,damit er keinen Unterhalt zahlen muss?
Ich habe mich vor 1 1/2 Monaten von meinem Ex Freund getrennt, er lebt aber noch in unserer gemeinsamen Wohnung. (Beide stehen im Mietvertrag) Wir haben 10. Monate alte Zwillinge. Ich frage täglich ob er mal endlich eine Wohnung gefunden hat aber er hat garkein Interesse eine neue Wohnung zu finden, so sagt es auch unser gemeinsamer Freundeskreis. Er hatte zugestimmt zu unterschreiben das er aus dem Mietvertrag gestrichen wird und ich hier weiterhin wohnen kann, allerdings will er das erst machen wenn er eine Wohnung gefunden hat und das kann ja laut seiner Aussage nen halbes Jahr dauern oder länger.. ich befinde mich zzt in Elternzeit und bekomme ab dem 1.7 kein elterngeld mehr und kann auch somit die miete nicht aufbringen da ich auf seinen Unterhalt angewiesen bin, den er ja nicht zahlt da er noch hier wohnt.. ich schaue schon selbst nach Wohnungen aber momentan eher erfolglos. Ich weiss nichtmehr weiter kann ich eventuell Unterhalt beantragen obwohl er noch hier wohnt? Hat jemd Tipps wie ich ihn hier eventuell rausbekomme aus der Wohnung?
4 Antworten
Er hatte zugestimmt zu unterschreiben das er aus dem Mietvertrag gestrichen wird ...
Da hat dann aber der Vermieter auch noch ein Woertchen mitzureden. Waere der denn ueberhaupt damit einverstanden, den Ex aus dem Mietvertrag zu entlassen und diesen dann mit dir allein fortzusetzen?
Bis dahin hat dein Mitmieter aber sowieso die gleichen Rechte an der Wohnung wie du. Er kann so lange dort wohnen bleiben, wie er will bzw. bis das Mietverhaeltnis beendet wurde.
Du kannst von ihm allerdings die Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung verlangen und erforderlichenfalls auch einklagen. Nur muesst ihr dann halt beide raus.
Tja, seine Zustimmung zur Mietvertragsaenderung kannst du nicht erzwingen. Verklagen kannst du ihn nur auf Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung. Aber wenn die Vermieterin dann einen neuen Mietvertrag mit dir allein schliessen will, sollte das ja kein Problem sein.
Kannst du Nachweisen, das ihr getrennt seid? Hat er ein eigenes Zimmer, wurde in Bad und Küche seine Utensilien von deinen Getrennt(verschiedene Regale) dann ist die Trennung vollzogen und du kannst Unterhalt verlangen, auch wenn er in der selben Wohnung wohnt.
Sind das nicht Kritdrien die für eine Scheidung wichtig sind? Ich denke für eine ganz normal Trennung ist das nicht notwendig.
Ohne die Trennung hat die Fragestellerin kein Anrecht auf Kindesunterhalt, also ja, es ist wichtig.
Der Freund muss doch so oder so Unterhalt für die Kinder bezahlen ob sie getrennt sind oder nicht. Klar wenn man friedlich zusammen wohnt wird man das nicht wasserdicht geregelt haben dann sollte man das schnellstens nachholen.
Nein, wenn man zusammen im einem Haushalt lebt. Dann regelt man die Finanzen untereinander und dann gibt es entsprechend keine Unterhaltspflicht.
Ich glaube, hier wird etwas durcheinander gebracht. Das Trennungsjahr ist vielleicht scheidungsrechtlich relevant. Was aber nicht verheiratet ist, kann auch nicht geschieden werden. Das mit dem Kindesunterhalt ist allerdings bei gemeinsamer Haushaltsführung eine knifflige Angelegenheit, denn es gilt zu beweisen, dass die Unterhaltspflicht nicht schon durch gemeinsame Betreuung und gemeinsames Wirtschaften erbracht wird.
Und den Auszug des Ex-Freundes dürfte auch den Vermieter interessieren, denn er muss der Entlassungsvereinbarung zustimmen und für ihn sind zwei Schuldner besser als ein Schuldner. Besonders dann, wenn dieser nach eigenen Angaben mittellos ist)
Er könnte ein eigenes Zimmer haben zieht es aber vor im Wohnzimmer auf der Couch zu schlafen.. im Badezimmer sind die sachen schon immer voneinander getrennt und in der Küche wäre nur der Kühlschrank der gemeinsam genutzt wird.
da ich auf seinen Unterhalt angewiesen bin, den er ja nicht zahlt da er noch hier wohnt..
Tja - wenn ihr bereits jetzt innerhalb dieser Wohnung getrennt lebt / getrennt wirtschaftet, so schuldet er bereits jetzt gegenüber seinen Kindern Unterhalt.
So sehe ich das auch. Beantrage Unterhaltsvorschuss und beschreibe die Situation. Nächster Schritt ist dann Anwalt/Jugendamt.
Übrigens schuldet er Dir auch im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten Betreuungsunterhalt.
Am besten würde ich sowas mit einen Anwalt abklären lassen
Ja die Vermieterin ist informiert und auch damit einverstanden das ich alleine in der Wohnung wohnen bleibe. Leider dauert das einklagen sehr lange solange müsste ich ja auch weiterhin miete zahlen bis das durch das Gericht entschieden wird. Er stellt sich halt extra quer damit er mir kein geld zahlen muss..