EÜR: Wie Ausgaben eintragen, wenn Umrechnungsgebühren von Dollar zu Euro entstehen?
Nehmen wir an ich habe eine einmalige Rechnung von 100 USD.
Wie trage ich diese Ausgabe im EÜR ein?
Die 100 USD wurden von meinem Konto abgezogen. Mit dem Umrechnungskurs auf 89,14€. Meine Bank nimmt dazu noch 1,56€ Umrechnungsgebühren.
Was wird nun im EÜR als Ausgabe eingetragen:
- 89,14€
oder
- 89,14€ + 1,56€ = 90.7€
?
3 Antworten
Streng genommen müsstest Du die Bankgebühren separat als "Kosten des Geldverkehrs" unter "sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" verbuchen.
Man trägt ja 0brigens nicht alle Umsätze einzeln in die EÜR ein, sondern man erstellt eine Excel Tabelle für benötigte Kategorien und überträgt nur die Summen in die EÜR.
Die Aufbewahrungs-y"pflicht" ergibt sich ja schon rein logisch. Im Fall einer Betriebsprüfung werden die Belege geprüft. Bei Unstimmigkeiten ist es in Deinem eigenen Interesse, nachvollziehen zu können, welche Umsätze Du in welche Kategorien gebucht hast. Dafür ist die Tabelle nötig.
Das kannst Du Dir in dem Fall aussuchen.
Ob Du die 89,14 und die 1,56 getrennt erfasst, oder als eine Summe ist öllig egal.
Das Ergebnis bleibt gleich.
Merkst du dass es allerhöchste zeit für einen steuerberater ist ?
Es sind selbstverständlich ba.
Was bedeutet ba.? Und ich beziehe gerade noch ALG2 und schaff es finanziell nicht mir einen Steuerberater zu holen :(
Danke dir. Es war sehr hilfreich. Natürlich ist mir bewusste, dass in der EÜR nur die Summe dargestellt wird. Eine Nebenfrage entsteht dadurch: Gibt es eine Pflicht für die Aufbewahrung der Rechnung von EÜR? Also sprich meine Excel-Tabelle. Finde das bei Google auf anhieb nicht. Danke!