Anschaffungen für die GbR von Privatkonto. Auflistung in der EüR als Ausgabe?

2 Antworten

Können wir diese Ausgaben in der EÜR als Ausgabe geltend machen, auch wenn wir es vom Privatkonto bezahlt haben?

Natürlich, Betriebsausgabe ist Betriebsausgabe.

Wir agieren nach Kleinunternehmerregelung und müssen daher für die STeuer nur eine EÜR erstellen und nichts auf Konten verbuchen (Privateinlage etc.) für eine Bilanz.

Dafür vollkommen gleichgültig.

Was Ihr klären müsste ist, ob Ihr für einen gegenseitigen Ausgleich sorgt.

Für andere Dinge, die einer für den Betrieb zahlt, aber der andere für unnötig hält solltet ihr wissen, dass es auch Sonderbetriebsausgaben gibt, also Ausgaben, die einer selbst bezahlt und auch nur für sich steuerlich geltend macht. Das ist in der Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aufzuführen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Können wir diese Ausgaben in der EÜR als Ausgabe geltend machen, auch wenn wir es vom Privatkonto bezahlt haben?

Ja.

Wir agieren nach Kleinunternehmerregelung und müssen daher für die STeuer nur eine EÜR erstellen und nichts auf Konten verbuchen (Privateinlage etc.) für eine Bilanz.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.