Gewerbe anmelden bei einmaligem Verkauf im Wert von 100€?

3 Antworten

Nein.

Ein einmaliger Verkauf ist kein Gewerbe, weil hier die Interaktion mit dem Markt fehlt (Wiederholungsabsicht ist nicht vorhanden).

Außerdem meldet man ein Gewerbe nicht beim Finanzamt, sondern beim Gewerbeamt an.

Aber auch beim Finanzamt ist hier nichts zu veranlassen.

Muss ich diesen einmaligen Verkauf beim Finanzamt melden,

dafür wird sich bei einem einmaligen Verkauf das FA sicherlich nicht interessieren.

Nein, Freibetrag 400 €.