Gewerbe anmelden bei einmaligem Verkauf im Wert von 100€?
Hallo, ich wollte auf einer Social Media Plattform ein Bild verkaufen, was ich gemacht habe. Dafür würde ich 200 € verlangen, wobei 100 € Materialkosten waren. Somit verdiene ich daran nur 100 €. Muss ich diesen einmaligen Verkauf beim Finanzamt melden, beziehungsweise muss ich dafür extra ein Gewerbe anmelden? Wenn ich es nicht anmelden würde, was könnte mich dann für eine Strafe erwarten?
3 Antworten
Nein.
Ein einmaliger Verkauf ist kein Gewerbe, weil hier die Interaktion mit dem Markt fehlt (Wiederholungsabsicht ist nicht vorhanden).
Außerdem meldet man ein Gewerbe nicht beim Finanzamt, sondern beim Gewerbeamt an.
Aber auch beim Finanzamt ist hier nichts zu veranlassen.
Muss ich diesen einmaligen Verkauf beim Finanzamt melden,
dafür wird sich bei einem einmaligen Verkauf das FA sicherlich nicht interessieren.
Nein, Freibetrag 400 €.