nö. Das ist der Überschuss, der in die ESt-Erklärung mit einfliesst und zu versteuern ist. Eine Auswirkung in der genannten Form für die Folgejahre gibt es nicht.

Würdest du ihn mit übernehmen ins Folgejahr und der wäre dann steuerrelevant, wäre das ein iteratives besteuerndes System. Irgendwann wäre dann für jemanden, der in Folge immer Gewinne ausweist, ein Spitzensteuersatz erreicht. Und er würde auf einen Betrag, der schon versteuert wurde, erneut Steuern zahlen. Und ich wage zu behaupten, dass dann die Steuerlast auf Jahre gesehen, bei über 100% auf den "Basis-/ Altwerten" läge.

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wenn sich die Vertragspartei, die den Vertrag mit den Stadtwerken geschlossen hat, nicht ändert, dann ist nichts zu melden.

Üblicherweise besteht ein Vertrag mit dem Mieter, also der Mutter. Und damit ist nichts zu melden.

Es bleibt alles beim alten.

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