Zahlungserinnerung trifft nach Überweisung ein - muss man noch etwas machen?

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Ist es eine reine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung mit zusätzlichen Kosten/ Gebühren?

Bei einer reinen Erinnerung wird wenig passieren (meist wird erwähnt, dass das Schreiben gegenstandslos ist, wenn schon überwiesen), bei einer Mahnung kann es zu Folgekosten kommen - je nach Formulierung.

Bei einer Mahnung würde ich reagieren.

In den meisten Zahlungserinnerung ist folgender Vermerk untergebracht:

Betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos, falls die den Betrag zwischenzeitlich bereits überwiesen haben.

Ich würde aber telefonisch nochmal nachfragen, um sicher zu gehen, dass der Zahlungseingang aucg verbucht ist und du nicht auch noch eine Mahnung bekommst.


cyracus  19.04.2017, 23:02

Die Frage ist mehr als 6 Jahre alt - das Thema ist für den Fragenden ganz bestimmt längst erledigt!

Ich würde erst einmal abwarten. Du brauchst ja nicht mehr an die Zahlung erinnert werden, wenn sie schon überwiesen ist. Auf Mahnungen steht oft, dass diese hinfällig sind, wenn das Geld bereits unterwegs ist. Das wird dann bei dir wahrscheinlich ähnlich sein.