Der Nachbar hat ja seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt, wenn er geräumt und gestreut hat. Nicht jeder Sturz löst einen Schadensersatzanspruch aus. Erforderlich ist, dass eine Pflichtverletzung kausal für die Verletzung ist. Trägt man falsches Schuhwerk, hat man schlicht Pech gehabt.

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Ja das ist möglich, zumindest bei der Barclay Bank. Allerdings musst du dann relativ hohe Zinsen zahlen.

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Die Eltern könnten ein eigenes Konto im eigenen Namen eröffnen und das Kind begünstigen (Vertrag zugunsten Dritter). Da sie dann die Vertragspartner sind, können sie auch die Modalitäten bestimmen.

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Erstmal: Herzliches Beileid! Es besteht die Möglichkeit, das die "Enterbung" unwirksam ist. Ein Angriffspunkt könnte die Testierfähigkeit des Schwiegervaters sein. Die Testierfähigkeit ist ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit. Umgangssprachlich ausgedrückt: Der Schwiegervater musste noch klar denken können. Außerdem muss ein Testament persönlich und eigenhändig geschrieben werden.

Sollte sich am Ende herausstellen, dass die Enterbung wirksam ist, bleibt nur der Pflichtteil für den Sohn des Erblassers. Dieser besteht in der Hälfte der gesetzlichen Erbteils.

Da der Sachverhalt kompliziert ist und es auch um viel Geld geht, würde ich an deiner Stelle einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen.

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Ein Erlass ist ein Vertrag. Grundsätzlich ist hierfür keine bestimmte Form erforderlich. Eine notarielle Beurkundung ist also nicht erforderlich. Der Erlassvertrag kann sogar konkludent geschlossen werden. Zur Sicherheit empfehle ich aber einen schriftlichen Erlassvertrag.

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