Sind Mahnungen des Vermieters trotz Erbausschlagung gerechtfertigt?
Der Vermieter meines verstorbenen Vaters schickt dauernd Mahnungen über nicht ausgeglichene Mietzahlungen, obwohl ich ihm einige male bereits darauf hingewiesen habe, dass das Erbe von mir ausgeschlagen wurde und er sich beim Nachlassgericht erkundigen soll. Darauf geht der Vermieter jedoch nicht ein. Muss ich mich noch weiterhin mit ihm auseinandersetzen?
2 Antworten
Hallo,
NEIN !
Du hast dem Vermieter mitgeteilt worum er sich eigentlich, mit Kenntnis der Erbausschlagung, hätte selbst bemühen müssen.
http://www.recht-finanzen.de/faq/2566-mietverhaeltnis-erbausschlagung-nach-dem-tod-des-mieters
Hallo,
einen Anspruch Dir gegenüber hat er nicht, denn Du hast ihn bereits korrekt über die Erbausschlagung informiert. Also mach Dir kein Problem daraus.
Lass ihn doch Mahnungen schreiben soviel wie er lustig ist (vielleicht ist ihm langweilig, er hofft auf Zahlungen aus moralischen Gründen oder er will es einfach nicht glauben und kennt sich nicht aus).
Höchstens kanns Du ihn mal darum bitten, Dich nicht weiter zu belästigen und mit Rechtsanwalt drohen.
Gruss
Walter