Darf Nachlasspflegerin Haus verkaufen?
Hallo,
das Haus, welches wir kaufen möchten, wird zu 50% von einer bereits ermittelten Erbin und zu 50% von einer Nachlasspflegerin verkauft. Die Nachlasspflegerin vertritt die noch unbekannten Erben. Laut Bestallungsurkunde umfasst ihr Wirkungskreis
- die Ermittlung der Erben,
- Sicherung und Verwaltung des Nachlasses.
Sobald wir den Kaufvertrag unterzeichnet haben, wird dieser beim Nachlassgericht zur Genehmigung eingereicht.
Berechtigt die Bestallungsurkunde in Verbindung mit der Genehmigung des Nachlassgerichts die Nachlasspflegerin dazu, das Haus zu verkaufen?
Könnte einer der noch unbekannten Erben nachträglich den Kaufvertrag anfechten?
Viele Grüße
Wichern
2 Antworten
Danke Eifelia für die Rückmeldung!
Falls künftig jemand auch in dieser Situation sein sollte, hier die Antwort des Notars. Die Bestallungsurkunde i.V.m. der Genehmigung des Nachlassgerichts berechtigt die Nachlasspflegerin zum Verkauf. Der Kaufvertrag ist wirksam zu Stande gekommen. Der Genehmigungsprozess kann allerdings einige Wochen dauern. Währenddessen könnte einer der nun bekannt gewordenen Erben sein Vorkaufsrecht geltend machen. Für diesen Fall sollte man berücksichtigen, einen Darlehensvertrag für die Finanzierung erst nach dem Genehmigungsprozess abzuschließen. Im worst case hat man sonst einen Darlehensvertrag, den es zu begleichen gilt, aber kein dazugehöriges Kaufobjekt.
Das sollten Sie den Notar schriftlich fragen - Sie werden doch einen Vertragsentwurf haben. Im Gegensatz zu den hier Antwortenden muss der für die Auskunft nämlich auch haften...