Entfernungspauschale: 30 Cent/ km sehr niedrig
ich habe in einer Datenbank gerade gefunden, dass ein normaler Golf pro km angeblich mind. 40 Cent/ km kostet. Die Eckdaten spielen sicher eine Rolle, aber ich frage mich, wieso der Gesetzgeber nur 30 Cent je km (Entfernung) bei der Entfernungspauschale zulässt, wo doch ein Standardwagen wie bin Golf schon mehr kostet.
Gibt es hier einen Grund für diese 30 Cent? Wieso passt der Staat diese Zahlen nicht an?
4 Antworten
Noch schlimmer ist es, wenn jemand mit seinem Ferrari zur Arbeit fährt.
Ist es ungerecht, wenn jemand die 30 ct. erhält, der mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt?
Es ist ja jedem selbst überlassen, ob er "kostendeckend" zu Arbeit fährt/geht, oder eben nicht. Bei einem 12 Jahre alten Fiat 500 wird es möglicherweise reichen. Denn die 30 ct. bei dem Golf beinhalten u. a. den Wertverlust, den man durch Anschaffung eines anderen Autos selbst beeinflussen kann.
Es heißt ja nicht umsonst "Pauschale".
Weil es schon eine Erleichterung ist, die Kosten für den Weg zur Arbeit überhaupt steuerlich abzugsfähig zu haben.
In den meisten Ländern geht das nämlich überhaupt nicht und wenn es z. B. nach den Grünen ginge, gäbe es das bei uns auch nicht.
Würde man es auf 40, oder 50 Ct. anheben, dann kämen die mit dem Fahrrad wieder gut weg (Ok, nur wenn die auch andere Werbungskosten hätten).
Oder man müßte wieder unterschiedliche Dinge einführen, was wir mal hatten (ja es gab mal eine Vorschrift für Dienstfahrten auf einem eigenen Fahrrad zum Unterschied zum Auto).
Da stöhnt man dann wieder über das komplizierte Steuerrecht.
Mit einem Dacia käme man eventuell mit 30 ct. aus, oder mit einem Smart. Alles andere ist dann eben Privatvergnügen.
Ach so, man bekommt die 30 ct. pro Entfernungskilometer ja auch wenn man in einer Fahrgemeinschaft ist. bei drei Leuten die zusammen fahren sind es denn 30 ct. für den tatsächlich gefahrenen Kilometer.
Diese Regelung hat ja auch Umweltkomponenten.
Wieso passt der Staat diese Zahlen nicht an?
Weil das ganze Geld für die Erhöhung der Diäten der Bundestagsabgeordneten drauf gegangen ist.
:)
Helau!
... oder drauf gehen wird ...
Dann müsste die Pauschale noch gekürzt werden, wenn man die Rentenpläne so ansieht. Oder besser: wer mit dem Auto in die Arbeit fährt, der muss zahlen und bekommt nichts :)
der Ansatz ist sicher eine Pauschalsicht. Der Gesetzgeber sieht sicherlich die gesamte Steuerersparnis, also die Kosten für die Finanzkasse. Dreht man an den Stellschrauben, dann ändern sich die Steuern in Summe.
Man sollte nicht vergessen, dass jeder, der in die Arbeit pendelt, diese Pauschale ansetzen kann. Fährt man z.B. günstiger so kann man bis zu 4.500 Euro p.a. ohne Nachweise seine Pendelei steuerlich geltend machen. Das ist sicherlich für viele ein Vorteil.
Damit ist die Zahl 30 für mich eher eine Zahl, die zu einem Ergebnis aus Sicht der Finanzverwaltung führt, weniger eine gerechte, an den Detailfakten orientierte Zahl.
Wäre es richtig gerecht, so müsste wohl jeder Nachweise liefern. Und das ist dann Mehrarbeit auf der anderen Seite bei der Prüfung.
Selbst kleinste Wagen wie ein Up etc. kosten lt. Statistik auf 5 Jahre bei 15 tKm nur knapp weniger als die 30 Cent/ km.
620 Bundestagmitglieder * 500,- pro Monat * 12 Monate = 3.720.000,- imJahr.
10.000.000 Arbeitnehmer * 30 Kilometer * 10 Ct. Steigerung = 30.000.000,-