Entfernungspauschale bei Mietwagen vom Arbeitgeber
mein Arbeigeber bezahlt einen Mitwagen und übernimmt auch die Benzinkosten für Fahrten zur Arbeit und zum Wohnort. Meine Frage: Kann ich bei meiner Steuererklärung trotzdem eine ntfernungspauschale geltend machen? Die Zeit der Fahrt ( ca. 600 km )wird nicht vergütet.
3 Antworten
Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle werden normalerweise mit der einfachen Strecke und 30 ct/km als Reisekosten angesetzt. Für eine einfache Strecke von 300 km kannst Du daher EUR 90,00 absetzen.
In Deinem Fall bekommst Du steuerfrei vom Arbeitgeber jedoch die ganze Strecke erstattet, indem ein Mietwagen incl. Kraftstoffkosten bereitgestellt wird. Womöglich kannst Du den Mietwagen auch noch privat nutzen.
Der geldwerte Vorteil übersteigt damit sogar die steuerlich ansetzbaren Kosten im Falle eines genutzten Privat-Pkws. Du solltest daher eher vorsichtig sein, daß nicht jemand auf die Idee kommt, diesen Überhang als zusätzlichen, geldwerten Vorteil besteuern zu wollen.
Eine Entfernungspauschale kannst Du jedenfalls nicht absetzen. Wofür denn auch?
Reisezeiten sind irrelevant, da es sich um den Weg zur Arbeit handelt. Würde es sich um eine Dienstreise handeln, so hättest Du auch keinen Anspruch auf Erstattung der Reisezeiten, wenn dies vertraglich entsprechend festgelegt wäre. Einzig eine Verpflegungspauschale könnte bei entsprechenden Dauern von 8 bzw. 14 bzw. 24 Stunden Dienstreisen geltend gemacht werden. Für die Fahrt zur Arbeit ist dies jedoch generell irrelevant.
BLÖDSINN !!!!!
Entgegen vieler Vermutungen kann auch die Nutzung des Firmenwagens für den Weg zur Arbeit mit der Entfernungspauschale abgerechnet werden. Für die Nutzung des eigenen oder des zur Nutzung überlassenen PKW kann sogar ein höherer Betrag als 4500 Euro berücksichtigt werden. Hier muss der Arbeitnehmer durch Tankquittungen und Werkstattrechnungen nachweisen, welche Fahrleistung er tatsächlich erbracht hat. Die Führung eines Fahrtenbuches ist hier zwar nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen, da Sie dieses ggf. auch bei der Versteuerung Ihres Firmenwagens brauchen.
Da dir keine Kosten entstehen, kannst du auch keine erstattet bekommen. Wie kommst du auf diese Idee?