du kannst so viele Freistellungsaufträge stellen wie du willst. Du kannst auch keinen stellen.

In Summe solltest du nicht mehr als 801 Euro p.a. (ledig) in Anspruch nehmen über deine Banken. Wenn du mehr beanspruchst, musst du das deklarieren.

Hast du Erträge und keinen Freistellungsauftrag gestellt, verschenkst du entweder die Steuerzahlenungen oder du gibst die Erträge bei der Steuererklärung an. Dann bekommst du die zuviel gezahlten Steuern zurück.

Egal, welche Fälle du konstruierst... Wenn du der Bank sagst, bis zu 801 Euro Erträge keine Abgaben bzgl. Quellensteuer, dann ist das so. Was darüber liegt, wird besteuert und abgeführt - 25% + x. Das ist eine Sicht auf das Kalenderjahr. Nicht genommene Freibeträge können nicht vorgetragen werden.

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vermutlich nein. Du kannst nur auf Kulanz hoffen, denn der Reisepass ist auch für Privatzwecke verwendbar.

Ich sehe wie die anderen die Unterschiedsbetrag, der sich aus Kosten für einen Normalantrag und dem Eilverfahren ergibt.

Du wirst das mit deinem Arbeitgeber diskutieren müssen. Er kann wenig dafür, dass du keinen gültigen Reisepass hast. Je nach Argumentation wird der Zuschuss ausfallen.

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datt weiss keiner, nur der Vertrag, den dein Onkel unterschrieben hat. Ich kenne Kündigungsfristen bis zu einem Termin in Kalenderjahr zum Folgejahr. Nur ob das bei der Sparta auch so ist?

Such den Vertrag oder frag die Sparda.

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Deine Formulierung ist ein wenig ungenau, denn ich kenne viele, die kein Guthaben bei PayPal haben. Ich habe auch keines.

Wenn ich über Paypal was bezahle, dann streckt Paypal das insofern vor, weil sie sich von mir den Betrag sofort holen. Vermutlich ist es wohl aber eher so, dass Paypal prüft, woher sie bei mir das Geld einziehen dürfen, das dann auch tun und dann das Geld weitergeben.

Ich zahle über Kreditkarte. Und die ist Paypal bekannt. Und die wird sicherlich in Echtzeit geprüft, wenn ich zahlen will.

Paypal ist keine Bank, kein Kreditgeber.

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stell dir vor, bei keiner deiner Kontobewegungen wäre ein Verwendungszweck angegeben. Wenn du dann die Kto-Auszüge ansiehst, dann siehst du nur Zahlen und Kontobewegungen.

Würdest du dich dann noch auskennen? Ist dir vollkommen egal, was wofür gebucht wird? Wenn dem so ist, dann bist du einer der wenigen, der ohne Verwendungszwecke leben kann. Üblich ist jedoch, dass eine Kleinigkeit bei einer Buchung genannt ist, damit man diese zuordnen kann.

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das ist leider so. Das wird dem Versicherten als Fahrlässigkeit ausgelegt. Auch wenn es dumm klingen mag: wenn er duschen geht oder egal wovon er abgelenkt ist... die Türe hätte man in dem Falle schliessen müssen - für die Dauer des Duschens/ der Abwesenheit.

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nachdem die Inventur die Daten für die Bilanz liefert: ja! Nur wo ist sie in der Bilanz? Es ist eine Forderung.

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