ich würde das nie tun, denn die Konditionen sind meist noch heftiger als bei einem Dispo. Ich würde mir einen (Raten-)Kredit nehmen bei einer Bank. Oder nach anderen günstigeren Finanzierungsvarianten suchen. Zinsen mit 2-prozentigem Prozentsätzen sind Wucher.

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  • von welcher Steuerart sprichst du?
  • Wer hält die Beteiligung?
  • Welche Art von Unternehmen ist das?
  • Wie ist die Beteiligung genau gestaltet?
  • Kapitalgesellschaft?
  • Privatvermögen?

muss ich für die Wertsteigerung Steuern zahlen

nehme ich mal die Einkommensteuer und die Beteiligung sind ein Paar Aktien in der Hand eines Privatinvestors. Wie ist das, wenn du Aktien eines Börsenwertes hast, dessen Wert steigt und Gewinne werden nicht ausgeschüttet. Zu vertseuern? Nö! Ausschüttungen wären zu versteuern oder bei Veräusserung wäre ein möglicher Gewinn zu versteuern.

ich mein Wohnsitz im Jahr der Ausschüttung verlege mit einer regulären Wohnsitz im Ausland

das Ausland ist gross wie auch die Gesetzesgebung komplex. Damit gibt es nicht eine Sicht, sondern mehrere. Möglich wäre eine Wegzugsbesteuerung. Aber das kann sein, muss aber nicht. Es fehlen Informationen.>

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sicher ist es nicht schlecht, wenn ein Fonds in den letzten 3 Jahren einen guten Wert liefert bei der Rendite und bei den führenden landet. Jedoch sollte man sich nicht auf die Vergangenheitsbetrachtung verlassen. Wer gut war, muss morgen nicht zwingend zu den besseren gehören.

Ich sehe darin ein gutes Indiz, aber keine Garantie für die Zukunft.

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rechne doch mal hier durch

http://www.cecu.de/steuerklassenrechner.html

Ich sehe bei euch keine Nachzahlung, denn du verdienst ja aus steuerlicher Sicht nichts. Das mit dem Progressionsvorbehalt kannst du so verstehen: Nehmen wir an, dein Mann verdient 25 tEuro, du 5 tEuro BaföG. Bei der Einkommensteuer wird ohne den Vorbehalt mit 25 tEuro gerechnet, liegt ein Vorbehalt vor, dann werden 30 tEuro genommen, der Steuersatz errechnet und dann auf das Einkommen (also hier die 25) angewendet.

Aber rechne mal selbst mit dem Link oben. Vermutlich habt ihr eine sehr geringe Steuerlast.

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dass ich mich gekündigt habe

du dir? Ist es korrekt, dass du gekündigt haben sollst? Nicht der Arbeitgeber dir?

Wenn dem so ist, dann solltest du auch wissen, was du gesendet hast. Damit sollte es doch nicht nur die Aussage geben, dass du a) per eMail und b) per Fax eine Kündigung ausgesprochen haben sollst, sondern solltest das auch wissen, ob dem so ist.

Im Gesetz steht klar, dass Kündigungen in Schriftform abzugeben sind: http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html

Eine eMail sehe ich hier nicht, um diese Form zu erfüllen, bei einem Fax ist es schon anders (wenn denn auch von dir unterschrieben).

Wie verhalten? Du kannst auf das Gesetz verweisen und man soll dir bitte das Fax zeigen. Kommt dann immer noch keine Einsicht, dann Betriebsrat oder Rechtsanwalt einschalten.

Mir ist nicht klar, was du denn willst und worin es ein Problem mit dem neuen Vertrag gibt. Willst du das oder nicht? Sollst du weniger verdienen?

Das wird hier alles nicht klar. Wenn du in der Firma bleiben willst, der neue Vertrag keine Nachteile bringt, dann ist das eigentlich nicht tragisch. Mir fallen hier nur die möglichen Ansprüche aus der Vertragslaufzeit ein. Das jedoch kann man auch in einen neuen Vertrag übernehmen.

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ein erneutes Ausfüllen sehe ich nicht, da du das bereits getan hast - beim alten Finanzam/ Standort. Die Unterlagen werden übermittelt, damit sollte alles klar sein.

Ich würde das ignorieren.

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möglich ist es, aber sehen wir mal die Fakten: das Geschäft ist so schnell, die Unterschiedsbeträge gering. Damit muss man a) flink sein b) den Zugang zu den Echtzeitdaten haben und c) genügend Vermögen haben, damit man überhaupt aus den Unterschiedsbeträgen Gewinne ziehen kann (in den meisten Fällen sind wohl die Ordergebühren schon zu hoch und fressen die Margen auf). Rechne mal durch, was bei einem Unterschied von zB 0,15% eingesetzt werden muss an Ordervolumen, damit man überhaupt die Gebühren eines Privatanlegers tragen kann.

Wer als Privatanleger hier Gewinne erzielt, der hat mE Glück. Machbar ist es, aber auf Dauer wohl eher ein Glücksspiel.

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wann? Wenn es valuta auf dem Zielkonto ist. Das sollte spätestens morgen sein (wenn wir von 2 Banken in D bzw. Separaum reden). Wenn die Bank schnell ist, kann es auch noch heute sein, daber das ist nicht sicher. Prüf das lieber vorher.

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die Lohnsteuer kannst du als Vorauszahlung sehen auf die Einkommensteuer, die du letztlich zahlst. Jeder Angestellt zahlt Einkommensteuer. Wenn du eine Steuererklärung abgibst (1mal pro Jahr), dann ist das die Einkommensteuererklärung. Es gab mal vor x Jahren den sog. Lohnsteuerjahresausgleich.

Bei der Einkommensteuer laufen die unterschiedlich Einkunftsarten zusammen, bei dir also die Einkünfe aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit. Letzteres ist das Gehalt, ersteres wäre der Gewinn. Mit der Steuererklärung wird dein zu versteuerndes Einkommen ermittelt, daraus die anfallende Steuer. Die Lohnsteuer, die du gezahlt hast, wird damit verrechnet. Und dann kommt eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung raus (zB. bei Verlusten möglich).

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es ist der zuständig, der aktuell die Wohnung im Moment unter Vertrag hat. Mag sein, dass es daneben noch andere Abreden oder Verträge zwischen dem Nachmieter und dir/ euch gibt, die die Aussage modifizieren könnten.

Wer muss nun diese Wohnung weißen?

das Thema Zustand einer Wohnung bei Auszug bzw. was ein Mieter bei Auszug tun muss, beschäftigt einige Vertreter der Juristerei. Mag also auch sein, dass der Vermieter pinseln muss, wenn die Klauseln im Vertrag nicht so formuliert sind, dass der Ausziehende/ der Mieter überhaupt was tun muss bei Auszug.

Die Frage kann man ohne das Vertragswerk nicht klar beantworten.

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nö, sicher nicht. Das wäre ein Einzelfall und wenn man sich das Geschäftsmodell der Direktbanken ansieht, dann geht es um Minimierung der Kosten. Und was du bezweckst, benötigt einen Ansprechpartner und die entsprechende Verhandlung. Das kostet in der Masse Geld. Der AA ist bei diesen Banken meist verringert.

Es gibt Wege, am AA zu 'sparen'. Mir fallen hier FFB oder die Emittenten selbst ein. Auch der Weg über Börsenplätze kann günstiger sein.

Hat man ein entsprechend grosses Depotvolumen, kann man mit allen verhandeln. Aber hier sehe ich Volumina, die mind. 6-stellig sind.

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diese Frage kann dir nur dein Vertrag/ deine Police oder die Versicherung beantworten. Es kann sein, dass der Fall versichert ist oder auch nicht.

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ich suche solche Scheine immer auf der Seite der Börse Stuttgart (www.boerse-stuttgart.de/). Dort finde ich immer eine gute Übersicht.

Wenn man dort nicht fündig wird (was sehr unwahrscheinlich ist), dann helfen andere Finanzseiten wie onvista, finanzen.net & Co. oder die Emittenten solcher Scheine (Commerzbank, Dt. Bank etc).

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Macht das überhaupt Sinn oder stelle ich mir das gerade zu einfach vor?

das kommt darauf an, ob dein Ansatz auch Realität wird. Es könnte auch sein, dass du für 1000 Euro kaufst, dann der Dax fällt, du bei 900 die Nerven verlierst und verkaufst. Dann denkst du erneut, der Dax ist gefallen, jetzt kaufe ich. Dann kaufst du mit 900 Euro und der Dax fällt weiter. Bei 800 Euro hast du erneut die Nase voll und verkaufst.

Wäre das nicht auch möglich?

Die Börse ist nicht so einfach. Wenn du langfristig denkst, dann sparst du dir das permanente Kaufen und Verkaufen und bleibst investiert.

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zahl einfach so schnell wie möglich, denn wenn erstmal eine Mahnung kommt, dann stehen die Gebühren im System und dort bekommt man sie meist nur dann raus, wenn man sie auch zahlt.

Nicht lange überlegen! Zahlen!

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ja, Elster. Das ist insofern auch ein sehr gutes Programm, denn es kommt von der Finanzverwaltung :) Bei denen reichst du die Steuererklärung ein. Und alles ist gut!

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wenn man "nur" für 77 Euro kauft, dann sind die Orderkosten immens. Eine Order kostet gerne 10 Euro. Das wäre dann bei Kauf und Verkauf ein Betrag iHv. 20 Euro oder gerne mehr.

Das ist wohl die Lösung des Problems.

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mir fällt spontan ein: Tagesgeld, Festgeld (da sicher), Mischfonds, Rentenfonds.

Es ist zu vermuten, dass das Vermögen in 5 Jahren benötigt wird, was es schwer macht, zu unsichere Anlagen zu suchen, die über einen langen Zyklus schwanken können.

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was fehlt hier an Antworten? Was ist unklar?

Man kann abheben und umbuchen, sofern du klar nachweisen kannst, dass du der Kontoinhaber bist.

Fehlende Einträge werden nachgetragen, wenn das Sparbuch wieder auftaucht. Oder bei Verlust gibt es ein Ersatzsparbuch, ein neues.

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ob nun ihr oder das Finanzamt die Zahlungsströme optimiert, ist letztlich egal, denn die Steuerlast sinkt p.a. nicht. Wie wäre es, wenn du deinem Mann einen Betrag überweist, der letztlich in die Steuern fliesst?

Die 3 ist für dich korrekt. Ob man dich in die 5 oder 6 (willst du das wirklich?) lässt, kann sein. Einen Versuch ist es wert. Die 3 jedoch ist die korrekte Steuerklasse.

Ich würde es auf jeden Fall so lassen und die Zahlungsströme bei euch optimieren, sprich: du zahlst an deinen Mann (was besser ist, als dass der Staat bei dir mehr abzieht).

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