Antwort
Ich kann dir leider nur bei der ersten Frage helfen:
Wenn du selber das Gewerbe führen möchtest brauchst du eine Einverständniserklärung beider Elternteile (sollte denke kein Problem sein).
Aber du brauchst auch eine Genehmigung durch das Familiengericht, weil du ja nur als beschränkt geschäftsfähig giltst (die überprüfen dich, ob du in der Lage bist ein Gewerbe zu führen), das ist soweit ich weiß ziemlich nun ja umständlich (gibt dann ein Gespräch mit 'nem Beamten der dich überprüft, etc.).
Deshalb wäre es eher empfehlenswert das Gewerbe über deine Mutter laufen zu lassen.