Einzelunternehmer Steuererklärungen und Co.?
Hallo! Da ich frisch selbstständig bin und keine Fehler bei dem Finanzamt machen möchte, wäre meine Frage, welche Steuererklärungen oder Ähnliches ich bei dem FA einreichen muss?
Aktuell sind es meines Wissens nach:
1 mal im Jahr die Einkommenssteuererklärung
1 mal im Jahr die Umsatzsteuererklärung
1 mal im Jahr die Einnahmensüberschussrechnung
1 mal im Quartal die Umsatzsteuervoranmeldung
Die Gewerbesteuererklärung muss ich nicht abgeben, da ich weit unter 24.500 Euro verdiene. (Quelle: FA und diverse Steuerseiten)
Liege ich richtig oder gibt es noch andere Dinge die ich als Einzelunternehmer ohne Kleinunternehmerregelung dem FA regelmäßig zukommen lassen muss?
Danke!
3 Antworten
Hallo Liam,
Ja, alles 100% richtig. 👍
Ich empfehle Dir eine Buchhaltungssoftware, wie Sevdesk oder Lexware, etc. . Die erstellt automatisch pro Quartal eine fertige Umsatzsteuer-Voranmeldung die per 2 Mausklicks direkt ans Finanzamt geschickt wird.
Und auch die EÜR wird dann automatisch erstellt und Du musst die Werte von der Buchhaltungs EÜR einfach nur kopieren und einfügen in der Elster EÜR. 😊
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Bei der Einkommenssteuererklärung musst du die Anlage G ausfüllen, dort kommt einfach nur der Gewinn rein, den Du in der EÜR bereits ermittelt hast.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wurde bereits übermittelt? Wenn nicht, fehlt der noch, aber nur einmalig.
Die Anlage EÜR fehlt auch in Deiner Aufstellung, es sei denn, die ist unter "Einnahme-Überschuss-Rechnung" inkludiert, und je nach Jahreszahllast kann es sowohl dazu kommen, dass Du keine Umsatzsteuervoranmeldungen mehr abgeben musst als auch dazu, dass dies monatlich zu erfolgen hat.
Naja, nicht ganz, nicht wahr? Die Anlage EÜR ist eine Form der EÜR. Eine solche kann ich auch auf einem Blatt Papier machen oder als Auswertung einer Buchhaltung drucken usw. Ich schrieb ja nicht von ungefähr "es sei denn, die ist unter "Einnahme-Überschuss-Rechnung" inkludiert".
Hallo Eifelia,
Ahhh, jetzt verstehe ich, was Du meinst. 😊 👍
Genau, also die Buchhaltungssoftware, erstellt die "Einnahmen-Überschuss-Rechnung", und in Elster in der Anlage EÜR trägt man die Werte dann ein.
Also man hat als Unternehmer für sich offline eine: Einnahmen-Überschuss-Rechnung, und schickt das Formular EÜR ans Finanzamt.
Du liegst richtig. Gewerbesteuer würde die Stadt von Dir aufgrund Deiner gegenüber dem Finanzamt erklärten Umsätze im Rahmen der Datenweiterleitung bemessen.
Nein, dem ist nicht so, denn
1.hängt die Gewerbesteuer nicht von den Umsätzen ab und
2. kennt die Stadt die gegenüber dem Finanzamt erklärten Umsätze überhaupt nicht.
Hallo Eifelia,
Nur als INFO, die Anlage EÜR ist ja genau diese: "Einnahme-Überschuss-Rechnung" 🙏 😊