Einlage auf Geschäftskonto aus Privatkonto? Herkunft fürs FA?
Hallo.
Ich möchte mein Einzelunternehmen und mein Privatkonto komplett getrennt halten, damit es bei einer Prüfung vom FA keine Probleme gibt.
Jetzt muss ich ja bei jeder Einlage aufs Geschäftskonto von meinem Privatkonto deren Herkunft genau protokollieren. Ich möchte mir jetzt demnächst 1000 Euro überweisen, das Geld vom Privatkonto ist da halt aber drauf. Da gibt es keine Herkunft. Was genau muss man denn da notieren, damit der Finanzbeamte da nicht eine nicht versteuerte Einnahme unterstellt und demnach auch versteuert?
Grundlegend kamen die 1000 Euro sicher irgendwann mal aus meinem Gehalt meines Anstellungsverhältnisses - kann man da sowas wie "Einlage aus Privatvermögen erhalten aus Anstellungsverhältnis xyz?"
LG
1 Antwort
Du bezeichnest die Buchung einfach als "Privateinlage".
Da das Privatkonto auf deinen Namen läuft und das ersichtlich ist, sollte es keine Probleme geben.
So ein Vorgang ist stinknormal.
Wenn du dir vom Geschäftskonto dein Geld aufs Privatkonto buchst fragt die Bank auch nicht aus welchem Geschäftsvorfall das kommt.
Die kompletten Kontoauszüge meines Privatkontos wollte ich ja gerade nicht ins Spiel bringen. Nur die Auszüge des Geschäftskontos kann ja nicht gemeint sein, wie soll der Finanzbeamte die Herkunft Prüfen, wenn er nur den Auszug vom Geschäftskonto hat
Genau das Gegenteil lese ich halt leider quasi überall:
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/privateinlagen-31-bareinlagen-wenn-betriebsausgaben-privat-gezahlt-werden_idesk_PI20354_HI841366.html
Bei diversen Einzahlungen vom Privatkonto auf das Geschäftskonto reicht es nicht, diese als Privateinlagen zu verbuchen. Mangels Vorlage der kompletten Kontoauszüge des Unternehmers und fehlender Feststellbarkeit, ob es sich um Privateinlagen oder weitergeleitete Betriebseinnahmen gehandelt hat, kann das Finanzamt Zuschätzungen bei den Betriebseinnahmen vornehmen.
Ungeklärte Einlagen in das Betriebsvermögen rechtfertigen unter Umständen auch bei einer formell ordnungsmäßigen Buchführung die Annahme, dass höhere Betriebseinnahmen erzielt und höhere Privatentnahmen getätigt als gebucht wurden. Vor allem bare Einzahlungen auf betriebliche Bankkonten aus dem Privatvermögen, die als Einlagen verbucht werden, machen Finanzbeamte misstrauisch.