Eintrag Privatentnahmen Einzelunternehmer in EÜR?
2 Antworten
wfwbinder
bestätigt
Von
Experte
Nein, das ist was ganz anderes und würde sich auf den zu versteuernden Gewinn auswirken. Die Felder für Privatentnahmen und -einlagen kommen ganz zum Schluss, erst nach der Gewinnermittlung, da sie nicht gewinnwirksam sind und nur dazu dienen, die ggf. nicht abziehbaren Schuldzinsen zu berechnen (§ 4 Abs. 4a EStG)
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Wo muss ich diese Aufwendungen in der EÜR eintragen?
Privatentnahmen sind keine Aufwendungen, keine Kosten. Es ist eine Gewinnverwendung.
Entnahmen und Einlagen gehören in die Zeilen 125 und 126 der Anlage EÜR.
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