AirBnB Einnahmen bei Grundstücksgemeinschaft versteuern?
Meine Partnerin und ich (unverheiratet) besitzen und bewohnen ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Diese vermiete ich via AirBnB. Letztes Jahr haben wir dazu eine gesonderte einheitliche Feststellung an das FA geschickt, weil wir zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen. Allerdings erledige ich allein sämtliche Arbeiten die durch die Vermietung entstehen und es wäre zukünftig steuerlich vorteilhafter wenn allein ich Einnahmen und Werbungskosten in meiner Steuererklärung angebe. Wird das FA das akzeptieren und was muß ich ggf. dabei beachten?
3 Antworten
Egal wer im GB steht, jeder kann eine Wohnung auf eigene Rechnung vermieten. Also lieber Du. Natürlich müssen die Einnahmen auf Dein Konto.
Hallo Brido, danke für Deine Antwort. Könntest Du auch die Rechtsgrundlage dazu nennen? Ich denke, es muss doch einen für das FA akzeptablen Grund geben, dass ein anderer als der Eigentümer die Wohnung vermietet und damit Einnahmen erzielt, z.B. ein Mietvertrag zw. Eigentümer und Vermieter mit Zustimmung zur Weitervermietung.
Wird das Finanzamt eher nicht.
Eher, weil es viele Finanzämter gibt. Nicht, da die Änderung nicht erklärbar sein wird. Mit den Folgen, die privatier darlegt.
Man kann sich nunmal nicht jedes Jahr entscheiden, bei wem es steuerlich besser wäre. So funktioniert Steuer nicht (oder nur in paar speziellen Ländern).
Aus welchem Rechtsgrund darfst Du denn auf einmal die gesamten Mieteinnahmen steuerlich bei Dir ansetzen?
Diese Frage wird das Finanzamt Dir stellen.
Bei der Antwort mußt Du dann darauf acht geben, dass diese eine Zweitverwertung bei der Erbschafts- und Schenkungsteuerstelle bekommen könnte.
Wenn Deine Partnerin ohne Gegenleistung auf Ihren Teil der Mieteinkünfte verzichtet wäre das nämlich eine Schenkung an Dich. Unter nicht verheirateten Paaren beträgt der Freibetrag da nur 20.000 Euro und es sind alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren zusammen zu rechnen.
Danke für Deine ausführliche Antwort. Ich würde argumentieren, dass die zu versteuernden Einnahmen nicht aufgrund des blosen Miteigentumanteils im Grundbuch mit geringem oder keinem Arbeitsaufwand entstehen (wie bei unbefristet vermieteteten Objekten mit Hausverwaltung), sondern durch ausschließlich von mir verrichteter Erwerbstätigkeit, (Anzeigen schalten, Kommunikation mit Gästen, Kalender pflegen, Reinigen, Waschen, Instandhalten, Reparieren usw). Ich kann dies alleine leisten, weil ich Frührentner bin, meine Partnerin jedoch Vollzeit erwerbstätig. Ich weiß aber nicht ob damit eine 100/0 % Aufteilung akzeptiert wird oder vielleicht 80/20% oder stur auf 50/50% bestanden wird.
Vielleicht könnte die GbR Dich für die Arbeit vergüten. Das reduziert die Gesamtmieteinkünfte und führt bei Dir zu sonstigen Einkünften.
Danke, aber hast Du auch eine Begründung für Deine Einschätzung?