AirBnB Einnahmen bei Grundstücksgemeinschaft versteuern?
Meine Partnerin und ich (unverheiratet) besitzen und bewohnen ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Diese vermiete ich via AirBnB. Letztes Jahr haben wir dazu eine gesonderte einheitliche Feststellung an das FA geschickt, weil wir zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen. Allerdings erledige ich allein sämtliche Arbeiten die durch die Vermietung entstehen und es wäre zukünftig steuerlich vorteilhafter wenn allein ich Einnahmen und Werbungskosten in meiner Steuererklärung angebe. Wird das FA das akzeptieren und was muß ich ggf. dabei beachten?
3 Antworten
Egal wer im GB steht, jeder kann eine Wohnung auf eigene Rechnung vermieten. Also lieber Du. Natürlich müssen die Einnahmen auf Dein Konto.
Wird das Finanzamt eher nicht.
Aus welchem Rechtsgrund darfst Du denn auf einmal die gesamten Mieteinnahmen steuerlich bei Dir ansetzen?
Diese Frage wird das Finanzamt Dir stellen.
Bei der Antwort mußt Du dann darauf acht geben, dass diese eine Zweitverwertung bei der Erbschafts- und Schenkungsteuerstelle bekommen könnte.
Wenn Deine Partnerin ohne Gegenleistung auf Ihren Teil der Mieteinkünfte verzichtet wäre das nämlich eine Schenkung an Dich. Unter nicht verheirateten Paaren beträgt der Freibetrag da nur 20.000 Euro und es sind alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren zusammen zu rechnen.