Einzelunternehmen: Kleinunternehmer-Regelung wechseln auf Umsatzsteuer-Regelung ab wann sinnvoll?
Hallo,
ich betreibe seit einigen Jahren ein Einzelunternehmen mit Kleinunternehmer-Regelung, da meine Umsätze immer zwischen 10-20k / Jahr schwanken und kaum Vorteile hatte die Umsatzsteuer-Regelung wahrzunehmen.
Beispiel: Kaum Geschäftskunden, wenig Ausgaben generell, Einkommen größtenteils über Plattformen.
Nun ändert sich bei mir, dass ich nun vermehrt Geschäftskunden habe und dieses Jahr größere Investitionen anstehen. Wenn ich mich richtig informiert habe, verpasse ich durch die Kleinunternehmer-Regelung:
- "Verlust" der Umsatzsteuerausgabe (19%) durch geschäftliche Ausgaben, da ich diese nicht gegen rechnen kann
- Meine Geschäftskunden können keine Vorsteuer geltend machen, weil ich als Kleinunternehmer keine ausweisen darf. Die Folge: Ich muss einen geringeren Betrag auf meine Rechnung schreiben?
Meine Frage dazu ist: Ab wann lohnt sich das Verlassen der Kleinunternehmer-Regelung finanziell? Welcher Mehraufwand kommt da auf mich als (kleiner) Einzelunternehmer auf mich zeitlich und finanziell zu?
2 Antworten
Mit 1. meinst Du vermutlich, dass du keinen Vorsteuerabzug aus Betriebsausgaben hast - das ist korrekt.
was du mit 2. meinst, insbesondere mit dem 2. Satz, ist mir nicht so ganz klar. Derzeit erhalten Deine Kunden Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer. Wenn Du in die Regelbesteuerung wechselst. schickst Du den Kunden Rechnungen mit USt - und die rechnest du - zumindest bei Geschäftskunden, bei denen Du Deine Leistung für deren Unternehmen erbringst - auf den bisherigen Nettopreis drauf. Das ist regelbesteuerten Unternehmern egal, weil diese die von Dir berechnete USt als Vorsteuer erstattet bekommen, für diese Kunden ändert das also nichts. Inwieweit Du die Preissteigerung von 19 % auch bei Deinen Privatkunden durchsetzen kannst, musst Du entscheiden.
'Lohnen' tut sich das dann, wenn die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen höher ist als der Minderumsatz aus Rechnungen an Privatkunden. Wenn Du die ganzen 19 % durchsetzen kannst, also ab dem ersten € Vorsteuer.
Den Mehraufwand können wir hier kaum beziffern. Wenn Du bereits bisher eine Buchhaltungssoftware benutzt hast, ändert sich nicht viel - Du musst dann halt zukünftig mit Umsatzsteuerschlüssel buchen und jeweils fristgemäß die Umsatzsteuer-Voranmeldungen übermitteln, außerdem werden in der Umsatzsteuererklärung andere Felder angesprochen als bisher - eine Software dürfte das aber automatisch machen. Umsatzsteuer ist ggf. auch bei den Privatanteilen zu erfassen.
Solltest Du Deinen Abschluss von einem Steuerberater machen lassen, kannst Du den ja fragen, was es finanziell ausmacht.
Stimmt überhaupt. Wenn man bei den Privatkunden bisher bereits den höchstmöglichen am Markt erzielbaren Preis genommen hat, kann man natürlich nicht um 16% (19 durch 119) erhöhen. Dann bedeutet die Umsatzsteuerpflicht für diesen Bereich einen Verlust, den man ins Verhältnis setzen muss zum Gewinn durch den Vorsteuerabzug.
Das Klientel wird sich ja vermutlich nicht von 95% Privatkunden zu 95% Geschäftskunden gewandelt haben.
Ausserdem ist man ja durch das Optieren 5 Jahre Regelbesteuerer, auch nachdem vielleicht 2 oder 3 aktuelle Grosskunden wieder wegfallen.
Ach so, okay.
Und natürlich kann man das auch mit einer exceltabelle machen, man muss nur Spalten für die USt. einfügen. Hab ich auch hinbekommen damals, als ich noch umsatzsteuerpflichtig war.
Nur den Vorsteueranteil des Stromkostenanteils für das häusliche Arbeitszimmer... habe ich nicht geltend gemacht, weil ich nicht so recht wusste, wie ich das machen soll. Das waren aber Kleinbeträge.
Ich war früher umsatzsteuerpflichtig.
Ich fand immer sehr lästig die Termine zur Abgabe der UStVA ( nicht vor dem 1. und nicht nach dem 10. April Bsp.), aber das kann man ja durch Dauerfristverlängerung verbessern. Jedenfalls jetzt kann ich buchen, wenn ich Lust dazu habe, spätestens wenn ich die Steuererklärung abgeben muss (Du musst eher Anfang Januar die Eingänge buchen, um eine mögliche Überschreitung der KU-Grenze zu beurteilen).
Das eigentliche Buchen fand ich nun nicht so aufwendig. Ob ich nun 2 Spalten mehr in meiner Tabelle habe, spielt für mich zeitlich keine grosse Rolle. Du Buchst dann eben nicht nur die Betriebsausgabe von 119, sondern auch noch 19 in der Spalte USt und 100 in der Rubrik, zu welcher die Ausgabe gehört. Oder 107/7/100.
Die Zahlen zu ziehen, wenn man dann gebucht hat, ist doch eine Kleinigkeit. Die 2 oder 4 Zahlen gibst Du dann ins Formular ein, dauert nicht lange. Und wenn man etwas vergessen hat, kann man das ja immer noch über die Umsatzsteuererklärung korrigieren.
Was soll das denn Kosten? Es kostet nur dann Geld, wenn Du dafür einen Steuerberater benötigst. Oder wenn Du dafür ein besonderes Programm nutzen möchtest.
Wie machst Du denn bisher Deine Buchhaltung?
Ich nutze kein Programm, sondern meine eigene excel-Tabelle. Wenn ich ein Programm nutzen wollte, würde ich dieses nehmen. Schön einfach, ist halt eine excel-tabelle ohne viel brimborium.
Aktuell benutzt ich auch wie du eine eigene Tabelle. Es ist wirklich sehr einfach und prüfe die Ein- und Ausgaben eigentlich nur selten im Jahr - wenigstens aber bei der Erstellung der Steuererklärung und am Ende des Jahres (um ein Gefühl zu bekommen).
Meine Befürchtung ist, dass ich mich dann deutlich zeitintensiver mit dem Thema befassen muss und/oder das in eine Software auszulagern.Vermutlich würde ich das genauso wie du schon bald als "lästig" bewerten.
Danke für deine Erklärungen. Bei 2) habe ich unsauber formuliert, wahrscheinlich auch durch Unwissen. Jetzt ist es deutlich für mich. Gut zu wissen, dass ich bei meinen Geschäftskunden nichts ändern muss.
Ich benutze zur Zeit eine Excel-Tabelle. Das ist sehr entspannt.
Wahrscheinlich müsste ich eine Software dann dafür benutzen und X Stunden pro Monat für das Thema "Steuern" bereithalten.
Nach den Antworten hier, stelle ich fest, dass der Mehraufwand gar nicht lohnt im Vergleich zu den "gesparten" kosten :(