Erbe bei Pfändung?
Hallo,ich hab eine Frage.
Auf meinem P-Konto sind Pfändungen über 4500 Euro.Jetzt bekomme ich in den nächsten Tagen ein Erbe in höhe von 25000 Euro ausbezahlt.Möchte die Pfändung dann sofort von meiner Bank bezahlen lassen.Komme ich dann auch sofort an den Rest des Geldes?Ist ja viel mehr als die Pfändung.
3 Antworten
Ja, am einfachsten ist es die Bank nach Eingang der Erbschaft zu beauftragen, die Pfändung zu bezahlen. Dann werden die (zumindest bei den Banken, die ich kenne ist es so), Dir den Rest sofort freigeben.
Gib nichts auf den Quatsch von Hildefeuer.
Wenn das Geld da ist, gehst Du sofort zu Bank, weist die Begleichung der Pfändungen an und fertig.
Ob die Gläubiger die Pfändungen aufheben, kann Dir egal sein.
Es wird sich auch kein Anwalt melden.
Jain, das Geld in Höhe der Pfändung wird ja an den Gläubiger abgeführt. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss besteht aber weiterhin. Das können ja auch mehrere sein.
Der oder die Gläubiger werden aber nicht die Aufhebung der Pfändung beim Amtsgericht beantragen, weil sie dazu nicht verpflichtet sind. Der Anwalt des Gläubigers wird Dir eventuell schreiben, das er für Dich tätig werden kann und dafür eine Vergütung fordern. Er wird also versuchen, Dich noch einmal abzuschöpfen.
Aber das kannst Du auch selbst machen.
Titel aushändigen lassen nicht vergessen.
Woher wissen die Banken denn das die Forderung erledigt ist? Gerade wenn es mehrere Gläubiger sind.
Hier mal ein Link dazu:
https://www.iww.de/ve/archiv/der-praktische-fall-keine-aufhebung-der-pfaendung-trotz-zahlung-f31609
Die Bank bekommt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und muss dazu eine Drittschuldnererklärung abgeben.
Es kann natürlich auch sein, dass sie für ein und das selbe Konto mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bekommt.Die sind dann in der Reihenfolge des Eingangs "abzufrühstücken."
Aber wenn die bezahlt sind, braucht die Bank nicht zu prüfen, ob noch weitere Titel gegen den Kontoinhaber bestehen.
Der Link bezieht sich darauf, wenn nicht durch die Bank gezahlt wird, sondern durch den Schuldner gesondert. Da ist es natürlich schwieriger.
Wieder einer Deiner berühmt/berüchtigten Äusserungen.
Man kann nur noch den Kopf schütteln.
Die Bank zahlt für den Betrag des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Damit ist für die die Sache erledigt. Die Berliner Sparkasse, die Commerzbank und verschiedene andere Banken, lassen die Kunden dann sofort verfügen.
Weitergehende Forderungen an Gebühren usw. muss der Gläubiger gesondert geltend machen.