Erbe bei Pfändung?

3 Antworten

Ja, am einfachsten ist es die Bank nach Eingang der Erbschaft zu beauftragen, die Pfändung zu bezahlen. Dann werden die (zumindest bei den Banken, die ich kenne ist es so), Dir den Rest sofort freigeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gib nichts auf den Quatsch von Hildefeuer.

Wenn das Geld da ist, gehst Du sofort zu Bank, weist die Begleichung der Pfändungen an und fertig.

Ob die Gläubiger die Pfändungen aufheben, kann Dir egal sein.

Es wird sich auch kein Anwalt melden.

Jain, das Geld in Höhe der Pfändung wird ja an den Gläubiger abgeführt. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss besteht aber weiterhin. Das können ja auch mehrere sein.

Der oder die Gläubiger werden aber nicht die Aufhebung der Pfändung beim Amtsgericht beantragen, weil sie dazu nicht verpflichtet sind. Der Anwalt des Gläubigers wird Dir eventuell schreiben, das er für Dich tätig werden kann und dafür eine Vergütung fordern. Er wird also versuchen, Dich noch einmal abzuschöpfen.

Aber das kannst Du auch selbst machen.

Titel aushändigen lassen nicht vergessen.


wfwbinder  08.01.2020, 14:17

Die Bank zahlt für den Betrag des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Damit ist für die die Sache erledigt. Die Berliner Sparkasse, die Commerzbank und verschiedene andere Banken, lassen die Kunden dann sofort verfügen.

Weitergehende Forderungen an Gebühren usw. muss der Gläubiger gesondert geltend machen.

wfwbinder  08.01.2020, 16:20
@hildefeuer

Die Bank bekommt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und muss dazu eine Drittschuldnererklärung abgeben.

Es kann natürlich auch sein, dass sie für ein und das selbe Konto mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bekommt.Die sind dann in der Reihenfolge des Eingangs "abzufrühstücken."

Aber wenn die bezahlt sind, braucht die Bank nicht zu prüfen, ob noch weitere Titel gegen den Kontoinhaber bestehen.

Der Link bezieht sich darauf, wenn nicht durch die Bank gezahlt wird, sondern durch den Schuldner gesondert. Da ist es natürlich schwieriger.

correct  08.01.2020, 14:09

Wieder einer Deiner berühmt/berüchtigten Äusserungen.

Man kann nur noch den Kopf schütteln.