Einstellung bei der Polizei im Bürodienst (TV-L). Arbeitgeber verlangt Heiratsurkunde? Bin ich verpflichtet diese vorzulegen und mit welcher Rechtsgrundlage?
5 Antworten
Bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst werden manchmal Anforderungen gestellt die für Außenstehende sinnfrei erscheinen. Wozu beispielsweise soll eine Geburtsurkunde taugen wenn man seine Identität durch Personalausweis nachweisen kann?
In diese Kerbe schlägt auch die Heiratsurkunde. Vor langer Zeit bekamen Verheiratete tarifvertraglich Zulagen. Das ist längst abgeschafft. Bis zur Einstellungsstelle hat sich das aber noch nicht rumgesprochen. Dienst nach Vorschrift eben.
Es ist leider nicht kalkulierbar wie der künftige(?) Arbeitgeber so etwas aufnimmt. Kann ja sein, dass man dann von Einstellung absieht oder aber, wenn die schon erfolgt ist, das Beschäftigungsverhältnis während der Probezeit kündigt.
Das ist doch ganz einfach. Du arbeitest zukünftig für das Land. Wenn die diese Urkunde sehen wollen, bitte. Der öffentliche Dienst ist eben etwas anders gestrickt. Dafür hast du aber dann auch die Bonbons davon. Also entweder willst du den Job, oder nicht. Dafür profitierst du dann bei bestimmten Versicherungen, bekommst eine VBL Rente, dein Geld vom LBV und dein Arbeitsplatz ist dir sicher. Regelmäßige Tariferhöhung, Jahressonderzahlung, Stufenaufstieg. Man kann es schlechter treffen!!
Ich soll ja nicht als Beamter sondern nur als normaler Arbeitnehmer eingestellt werden. Habe also keine Extravergünstigungen.
der TV-L ist der ÖFFENTLICHE DIENST. vielleicht machst du dich nochmal per Internet schlau, was du da überhaupt unterschreibst. Du wirst ziemlich sicher über das Regierungspräsidium angestellt, stimmt's? Und doch, da hat man schon einige kleine, aber feine Benefits. Z.B. ist die Kfz-Versicherung günstiger. Du bekommst eine Zusatzrente. Und siehe weiter, was ich oben geschrieben habe...
Gut dann machst Du jetzt eine Fotokopie, nimmst einen Edding und schwärzt den Namen Deines Mannes. Diese Kopie gibtst Du ab. Dann können sie sehen das du verheiratet bist aber kennen den Namen des Gatten nicht.
Wenn das reklamert wird, begründet man das mit Datenschutz. Der Gatte hat einer Weitergabe seiner Daten verweigert.
Das ist eine gute Idee 👍und im Personalfragebogen lasse ich die Zeile des Ehegatten leer.
Keine Ahnung in wie weit die Polizei als Normalarbeitgeber über Deine persönlichen Verhältnisse Bescheid wissen muss, aber im Zweifel würde ich die Antwort von hildefeuer übernehmen.
Kopier die Heiratsurkunde und schwärze alle Angaben zu Deinem Mann.
Und WO siehst Du jetzt das Problem dabei?
Wer keine Probleme hat, konstruiert sich welche, oder was?
Man, man, man, .....
Das Problem ist, das der Ehegatte zustimmen muss. Wenn diese Zustimmung der Weitergabe der Daten verweigert wird, was ist dann? Das können Dritte ja nicht erzwingen. Der Ehegatte muss die Daten nicht herausgeben.
Niemand kann Verträge machen zu lasten Dritter.
Man sollte hierbei schon die Kirche im Dorf lassen! 😜😁😎
Als ob eine Behörde eine Heiratsurkunde benötigt, um herauszubekommen, mit wem die Bewerberin verheiratet ist, ich lache mich weg 🤣😂😅
Genau das sehe ich eben auch so. Der Vertrag ist ja nur mit einer Person und nicht mit den Eheleuten.
Also muss man doch das Recht haben hierzu keine Angabe zu machen.
Wie gut, dass man ja keine Stelle annehmen muss. Da gibt es sicher noch 10 andere, die mit Kusshand zusagen würden!!
Wie kann ich das umgehen? Ich bin der Meinung dass es meinen Arbeitgeber nichts angeht wie mein Mann heißt, usw. Der Vertrag wird ja mit mir gemacht und nicht mit dem Ehegatten. Worauf könnte man sich berufen? Danke schon einmal im voraus für die Antworten.