Ausgewandert - Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung wegen Progressionsvorbehalt?
Guten Tag,
ich bin vergangenes Jahr aus Deutschland ausgewandert. Eigentlich war ich in Deutschland nie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, da ich ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit hatte. Jedoch hatte ich freiwillig immer eine Veranlagung durchgeführt, da dies zu einer Steuererstattung führte.
Nun ist es so, dass meine ausländischen Einkünfte aus dem vergangenen Jahr in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dies kann das deutsche Finanzamt jedoch nur feststellen, wenn ich eine Steuererklärung abgebe. Ich bin jedoch nach wie vor der Meinung, dass ich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin. Ich habe auch keinen entsprechenden Paragraphen im EStG gefunden.
Kann mir jemand weiterhelfen? Auf welcher Rechtsgrundlage müsste ich gegebenenfalls eine Steuerklärung für das Jahr 2021 abgeben und damit Steuern nachzahlen? Falls es relevant ist: Seit meiner Auswanderung bin ich in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, da ich hier regelmäßig Dividenden erhalte. Diese unterliegen aber der „Abgeltungssteuer“, sodass ich diesbezüglich auch keine Steuererklärung erstellen kann oder darf.
1 Antwort
(1) (weggefallen)
(2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,
- wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Absatz 3 und § 24a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt;
Nur die kursiv und fett gedruckten Abschnitte im Zusammenhang lesen.
Ausserdem ist es das Jahr der Wegzugbesteuerung.