Einstellung des Verfahrens durch Staatsanwaltschaft und Polizei. Kommt noch was von der Führerscheinstelle?
Ich hatte vor ca. 7 Monaten einen Unfall bei dem mir ein Mädchen vors Auto gelaufen ist. Da es eine Bushaltestelle war, würde gegen mich ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Schuld hatte ich eher weniger weil das Mädchen von links, hinter einer Reihe Busse und einer Reihe Autos heraus kam. Außerdem hatte ich, da ich gerade erst auf die Straße eingebogen bin max. 30km/h drauf (Ich weiß das Schrittgeschwindigkeit bei Warnblinker sein muss...).
Jetzt zu meiner Frage:
Ich habe vor 2 Monaten von der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens bekommen und jetzt vor ein paar Tagen auch von Polizei. Heißt das jetzt, dass ich meinen Führerschein behalten darf? Ich bin zudem in der Probezeit.
Muss ich weiterhin mit einem Brief von der Führerscheinstelle rechnen oder bin ich jetzt save?
3 Antworten
Ich habe vor 2 Monaten von der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens bekommen
Interessant wäre, welcher Paragraph da drinnen stand. § 153 StPO oder § 170 Abs. 2 StPO?
Hier wird aber zu 90 % nichts weiter passieren, wenn die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO erfolgt ist, zu annähernd 100 %.
Einstellung eines Verfahrens bedeutet dass Du keine weiteren Folgen / Sanktionen zu erwarten hast.
Ja, Sie werden wohl den Führerschein behalten dürfen und kein Bußgeld zahlen müssen. Schadenersatzpflichtig sind Sie dann dennoch. Aber das wird Ihre Versicherung regulieren. Ggf. müssen Sie höheren Versicherungsbeitrag zahlen.
Auf beiden Schreiben sowohl von Staatsanwaltschaft und auch von Polizei wird der §170 Abs. 2 StPO zitiert.