Einstellung des Verfahrens durch Staatsanwaltschaft und Polizei. Kommt noch was von der Führerscheinstelle?

3 Antworten

Ich habe vor 2 Monaten von der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens bekommen

Interessant wäre, welcher Paragraph da drinnen stand. § 153 StPO oder § 170 Abs. 2 StPO?

Hier wird aber zu 90 % nichts weiter passieren, wenn die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO erfolgt ist, zu annähernd 100 %.


MaxiTMH 
Beitragsersteller
 27.02.2023, 21:21

Auf beiden Schreiben sowohl von Staatsanwaltschaft und auch von Polizei wird der §170 Abs. 2 StPO zitiert.

Answer123  28.02.2023, 19:45
@MaxiTMH

Dann gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat. AN diese Entscheidung ist auch die Fahrerlaubnisbehörde gebunden (§ 2a Abs. 2 Satz 2 StVG).

Du hattest keine Schuld, der Sachverhalt ist damit erledigt.

Einstellung eines Verfahrens bedeutet dass Du keine weiteren Folgen / Sanktionen zu erwarten hast.

Ja, Sie werden wohl den Führerschein behalten dürfen und kein Bußgeld zahlen müssen. Schadenersatzpflichtig sind Sie dann dennoch. Aber das wird Ihre Versicherung regulieren. Ggf. müssen Sie höheren Versicherungsbeitrag zahlen.