Einnahmen aus Ebay Partnerprogramm wie versteuern?
Guten Tag,
für das Affiliate Marketing habe ich ein Gewerbe angemeldet und bin Kleinunternehmer.
Nun kommen folgende Fragen auf:
- sollte ich eine Proforma-Rechnung schreiben, wenn ich von Ebay eine Auszahlung erhalte?
- Zählen diese Einnahmen zu meinen ganz normalen "Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer", oder muss ich diese irgendwie separat ausweisen als Einnahmen aus Drittländern?
Der Sitz von Ebay für das Affiliate Marketing ist in den USA.
Danke.
LG
Ani
2 Antworten
Gehe mal ganz dringend zu einem Steuerberater für ein unverbindliches und kostenloses Informationsgespräch.
Wer in einem Affiliate Programm als Kleinunternehmer tätig ist verschenkt Geld. Denn die Einnahmen aus dem Ausland sind ohnehin Umsatzsteuerfrei und man verzichtet als Kleinunternehmer auf den Vorsteuerabzug.
Ich bin seit knapp 47 Jahren in der Steuerberatung und Dein Betrieb wäre der erste ohne Ausgaben. Aber man lernt ja täglich azu. Ich gratuliere, dass Du an Affiliate Programmen teilnehmen kannst ohne einen Internetanschluss zu haben und ohne einen Computer Dein eigen zu nennen, um nur zwei Kostenposten zu benennen.
Die Leistungen, die man für einen Betrieb in den USA erbringt sind hier steuerfrei. Trotzdem Vorsteuerabzug. Wie die das in den USA handhaben, kann Dir egal sein.
Aber wenn es Dir zuviel ist bei einem meiner Kollegen einfach mal unverbindlich einen Kaffee zu trinken, mache einfach weiter wie bisher.
Die 2 Sachen wie Internet und PC oder Strom berücksich ich nicht. Pc ist uralt und Internet zahle ich sowieso privat. Meine Einnahmen betragen gerade wenn's hoch kommt 50 Euro mtl. Ich denke nicht dass ich dafür einen Steuerberater oder einen Vorsteuerabzug benötige. Für sowas ist doch diese Forum da ?!
Wenn ich hier etwas schreibe, dann die optimale Lösung. Ausserdem könnte es ja sein, dass der PC mal ersetzt wird und da sind es dann bei einem Notebook für 595,- Ladenpreis schon 95,- Euro über die wir reden.
Und bei 50,- Euro im Monat, sind es 600,- Euro im Jahr. Wenn ich da die Hälfte der Internetkosten von 240,-, also 120,- abziehe bin ich noch bei 480,-, wenn ich weitere 70,- Euro Kosten finde, bin ich bei 410,- Euro Gewinn und damit als Arbeitnehmer in dem Rahmen bei dem ich für einen Nebenverdienst 0,- Euro Steuer zahle.
Aber ich bitte um Entschuldigung, ass ich nach einer optimalen Lösung gesucht habe.
Hast Du jemals davon gehört, dass es eine Einkunftsart "Einnahmen aus Drittländern" gibt?
Es sind ganz einfach solche aus Gewerbebetrieb.
Sehe ich es richtig, dass ich als Kleinunternehmer meine Einnahmen aus Partnerprogrammen ganz normal in der EÜR ohne Steuer erfasse, und dann mein Gewinn am Ende in der Einkommensteuererklärung mit Mantelbogen und Anlage G versteuere ? Zusätzlich kommt noch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung die ich abgeben muss ?
Ich verzichte bewusst auf den Vorsteuerabzug. Ich habe keine Ausgaben, also lohnt sich auch der Vorsteuerabzug nicht. Ich mache diese Tätigkeit nebenberuflich als Hobby quasi. Ich habe auch keine Zeit jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Sie schreiben, dass Einnahmen aus dem Ausland eh von der Umsatzsteuer befreit sind, wahrscheinlich wegen reverse charge ? Ich hatte nur mal gelesen dass die USA von dem Verfahren ausgeschlossen ist ?