Fahrzeuge, die nicht aus dem Raum der Europäischen Gemeinschaft einfegührt werden, müssen verzollt werden. Auch eine Einfuhrumsatzsteuer muss gezahlt werden. Für den Zoll werden 10 Prozent des Gesamtwertes des Fahrzeugs (Fahrzeugwert + Transportkosten) fällig. Für die EInfuhrumsatzsteuer 19 Prozent. Ist also genauso hoch wie Mehrwertsteuer. Bezieht sich auf Gesamtsumme des Fahrzeugwertes (Zollkosten + Transportkosten + Fahrzeugwert).

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