Einliegerwohnung als Geschäftsräume absetzen?
Wir bauen ein Haus mit Einliegerwohnung. Zur Einfachen Berechnung sagen wir 75qm die Hauptwohnung und 25qm die Einliegerwohnung. Einliegerwohnung wird zu 100% als Geschäftsräume verwendet für die eigene Selbstständigkeit. Sagen wir Grundstück kosten 100.000. Und das Gesamte Haus genau 300.000. Die ganze Summe wird von der Bank finanziert mit sagen wir 2% zinsen und 2% tilgung. Alles fiktive Werte um einfacher rechnen zu können. Wie würde man die Geschäftsräume nun am besten Absetzen? Ist es sogar möglich für die 25% der Geschäftsräume die 19% UST zu sparen oder bringt das vielleicht mehr Probleme (UST zurückzahlen?) wenn man irgendwann die Selbstständigkeit beendet und in Rente geht? Was wäre hier das beste vorgehen?
2 Antworten
Das Problem sehe ich ganz wo anders.
Wer soll glauben, dass eine Einliegerwohnung rein geschäftlichen Zwecken dienen soll (eigene Küche, eigenes WC, eigener Eingang)?
Stell Dir vor - der Innendienstler braucht hier keinen Aussendienst - er kann das selbst beurteilen.
Dein Gebäude hat nichts mit einer Einliegerwohnung zu tun - so eine hat nämlich eine Küche.
Was glaubst Du wohl, wieviele solche Fälle ich schon zerlegt habe (ohne Aussendienst, dafür aber mit gewonnener Klage).
klar, du hast zerlegt .....
und was glaubst du, in wie vielen Fällen ich bereits das Finanzamt zerlegt habe?
habe mehrere Mandanten, die eine Einliegerwohnung als Büro nutzen. gibt nullkommanull Probleme mit dem Finanzamt. weshalb auch?
und klar, ein Innendienstler sagt mir, was ich absetzen kann und was nicht ....
haben bereits mehrere versucht, hatten ALLE danach Probleme im Amt!
Einliegerwohnung ZWINGEND Betriebsvermögen.
somit bei Betriebsaufgabe Aufdeckung der stillen Reserven (Gewinn !!), da der betriebliche Teil abgeschrieben wird und somit buchhalterisch jedes Jahr WENIGER Wert, die Immobilie aber i.d.R. eine WertSTEIGERUNG mit sich bringt
In Miete wird ja das ganze Büro komplett abgesetzt bzw. solle man es in der Wohnung haben anteilig zur Gesamtfläche. Daher die Frage ob man dann statt einen Anteil der Miete eben einen Anteil der Zinsen/Tilgung absetzt oder ganz anders rechnet?
Aufnahme in Betriebsvermögen will ich vermeiden, eben aus diesen Grund...
Aufnahme in Betriebsvermögen will ich vermeiden,
Wenn das Grundstück (hier: die Nutzungseinheit) zu 100% betrieblich genutzt wird, ist es zwingend BV mit weiteren Folgen, mämlich Zwangsentnahme aus dem PV mit Versteuerung der Wertsteigerung, falls 10 Jahre noch nicht um sind.
Da werden schnell mal Steuerlasten herbeiproduziert, obwohl nicht ein Cent Geld eingenommen wurde.
Außerdem ewige Steuerverstrickung bis zur Betriebsaufgabe undAnlauf einer neuen 10-Jahresfrist bei Betriebsaufgabe, da wieder PV entsteht.
Hier sollte man zur Steuervermeidung ganz anders rangehen. Beispielsweise müsste die Nutzungseinheit oder gleich das ganze Grundstück an die Frau/die Kinder verschenkt oder verkauft werden und die Nutzungseinheit dann angemietet werden. Dann ließen sich die Steuern verhindern.
Ist ja nicht das ganze Gebäude. Statt ein separates Büro zu mieten soll das als Einliegerwohnung in das Haus eingeplant werden. Ich baue das alles privat und nehme die Wohnung dann als Büro. Damit werden 25% geschäftlich verwendet und sind abzugsfähig beim Finanzamt. Im Falle einer Miete ist der Fall halt einfach. 25% der Miete absetzen, fertig. Beim Bau eines Hauses stellt sich die Frage ob es tatsächlich so simpel ist Zinsen + Tilgung abzusetzen oder sind das eher Zinsen + ne Art Abschreibung oder sonstiges darauf? Hab mein Auto ja auch Privat und setze nur geschäftliche Kilometer ab weil das Auto im Betriebsvermögen mehr Stress machen würde als es nutzt. Gibt hier sicherlich auch mehrere Wege. Werde einfach mal beim Finanzamt anrufen. Die werden das wohl am besten wissen...
ähm, warum das Finanzamt anrufen? machen die seit neuesten Steuerberatung? (ist denen verboten, nur so als Info ....)
der einzige Ansprechpartner hier ist ein Steuerberater
Vereinzelte gezielte Fragen beantworten die schon meistens. Man will ja seine Steuer korrekt abgeben und nicht am Ende unnötig Arbeit verursachen weil man Fehler gemacht hat.
das Finanzamt darf MAX sagen, Betrag kommt in Zeile xx vom Formular XX.
dir ist schon klar, dass der Sachbearbeiter beim Finanzamt NICHT an seine Auskünfte gebunden ist?
Ist ja nicht das ganze Gebäude.
Deshalb schrieb ich "Nutzungseinheit". Mir war schon klar, dass dir der Unterschied zwischen dem zivilrechtlichen "Grundstück" und der steuerrechtlichen Unterscheidung nach dem Nutzungszusammenhang nicht klar ist.
Abgesehen davon ändert das an meiner Aussage nichts: Das Ding wird zwangsläufig Betriebsvermögen.
Schönen Gruß ans Finanzamt, die freuen sich sicherlich, wenn jemand anruft. Bitte halte uns über das Ergebnis des Telefonats auf dem Laufenden, wir lachen doch alle gern.
ähm, stell dir vor, das Finanzamt soll Beamte haben, die Außendienst fahren ......
mein Gebäude ist zu 33% Betriebsvermögen ..... Probleme mit dem Finanzamt: NADA (nur 1 Eingang ...., Büro hat keine Küche .....)