Darf der Vorstand einer Kleingartenanlage möchte eine Schufa-Auskunft verlangen?

3 Antworten

Wer wählt, wer überwacht den Vorstandsvorsitzenden?

Warum sollte er das verlangen (geht ja nur über Beschluss) und was macht er damit?

Ist Solvenz Voraussetzung für die Mitgliedschaft?

Wer übernimmt für die "Idee" die Kosten?

Hallo,

von einer Schufaauskunft als Bedingung um einen Garten zu pachten, davon habe ich ja noch nie gehört ..... und finde diese Forderung als reichlich übertrieben.

Von einer Kaution habe ich allerdings im Zusammenhang mit Gartenpacht schon gehört und meine dass solch eine Kaution durchaus Sinn macht. (Eine Kaution hätte uns vor drei Jahren einiges an Kosten erspart. Unser Pächter hat innerhalb eines Jahres seinen Garten zu einem KFZ Schrottplatz umgestaltet. Der Pächter war nach Kündiging unbekannt verzogen ! )

Was steht dazu ( Schufa ) denn in der Satzung eurer Kleingartenanlage ?

dazu auch unteressant:

https://www.gartenfreunde.de/forum/?topic=32126.0


Polyticker 
Beitragsersteller
 21.09.2018, 16:34

Danke - das soll auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werdenund die Satzung geändert werden

genau wie das Bäume und Beerensträucher aus Berechnung für die 1/3 kleingärtnerische Nutzung vom Garten raus genommen werden sollen um sie auf die Wege, Vereinshaus mit Wiese umzulegen.

Natürlich gibt es dafür keine Vollversammlung mit Tagespunkten und ich kann leider nicht an dem Tag dran teilnehmen. Vorab sollten wir schon mal die neue Satzung unterschreiben (bei der letzten Versammlung).

Ich bin mir auch nicht sicher ob nur der Vorstand zum Vereinsheim schlüsselberechtigt ist - im Moment habe ich eine Campingtoilette die ich zu Hause entsorge - trotzdem im Vereinsgebäude eine separate Toilette vorhanden ist.

Mal muss ich mein Kompostierer versetzen weil es ihm nicht passt -

andermal sagt er mir das Hochbeete nur prozentual erlaubt sind - d

ann das ich eine Wasseranschlussgebühr zahlen soll (wurde mir abgeklemmt weil undicht) -

habe den Garten vor 2 Jahren verwildert übernommen (1 EU) und hab ihn erstmal halbwegs in Ordung gebracht.

Meiner Meinung nach sollte eine Kaution ausreichen. Es geht ja schliesslich darum das gerade Leute mit wenig Geld sich da etwas anbauen können und aus ihrer Isolation herauskommen.

Aber wie ich die Sache sehe wird es zu dieser Satzungsänderung kommen da er ja unbequeme Leute gekündigt hat und andere so eingeschüchtert hat

Gaenseliesel  21.09.2018, 17:06
@Polyticker

na also, der Anfang ist getan. Der Vorstand besteht schließlich nicht nur aus einer Person oder JA-Sager.

Siehe o.g. Link:

" gemeinsam stark stark sein "

Viel Erfolg !

Polyticker 
Beitragsersteller
 21.09.2018, 17:44
@Gaenseliesel

@Gaenseliesel naja im prinzip schon aus 2 x 2 befreundeten Familien + 1 ja-Sager der nur seine Ruhe will und als ich mal einen Vorschlag wegen Wasserverlegung gemacht habe bekam ich als Antwort so wie er das geplant hat wird es gemacht - erst fanden die Vorstandsmitglieder meinen Vorschlag gut - als er ihn ablehnte - nicht mehr - natürlich wurde der den Mitgliedern nicht vorgelegt und den nächsten MV-Termin kann ich leider nicht wahrnehmen

alles nicht so einfach

Herrschen ist Unsinn, aber regieren ist Weisheit. Man herrscht also, weil man nicht regieren kann.

Gaenseliesel  21.09.2018, 18:09
@Polyticker

hm....ungesunde Voraussetzung. :-(

Gerade deshalb wäre die eigene Anwesenheit am MV-Termin schon wichtig, denn selbst diejenigen die im Grunde deine Meinung vertreten, werden sich allein nicht durchsetzen können. (z.B. Mehrheitsbeschluss)

Erstens darf der verlangen was er will und zweitens hat die Frage hier nichts zu suchen.